Das europäische System der Produktsicherheit fordert eine Produktkonformität. D. h., es betont, dass die Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten die Verantwortung für ihre Produkte auch bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes tragen. Sie müssen die grundlegenden Sicherheits-, Gesundheits- und Leistungsanforderungen gemäß den jeweiligen EG-Richtlinien erfüllen und durch eine fundierte Produktkonformität bestätigen bzw. nachweisen. Die Fundierung soll durch eine formelle Konformitätsbewertung erfolgen. Die Hersteller können in Abhängigkeit von der jeweiligen EU-Richtlinie zwischen verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren (z. B. Bewertung der technischen Dokumentation oder Bewertung mittels einer Baumusterprüfung) wählen.

Konformitätsbezogene Kennzeichnungen

In vielen Bereichen werden heute Produkte mit konformitätsbezogenen Kennzeichnungen, wie der CE-Kennzeichnung oder dem GS-Zeichen ausgezeichnet. Sie bescheinigen die Übereinstimmung eines Produktes mit den festgelegten Anforderungen der jeweiligen EU-Rechtsvorschriften, im Falle der CE-Kennzeichnungen, oder mit Anforderungen des deutschen Produktsicherheitsgesetzes, wie beim GS-Zeichen.

 
Wichtig

GS-Zeichen

Das GS-Zeichen steht für "geprüfte Sicherheit". Es ist ein in Deutschland im Produktsicherheitsgesetz (Abschn. 5, §§ 20–24 ProdSG) geregeltes, aber "freiwilliges" Prüfzeichen. Es ist eine nationale Besonderheit, die weltweit anerkannt wird. Produkte, die verwendungsfertig und geeignet sind, dürfen mit dem GS-Zeichen nur versehen werden, wenn das GS-Zeichen von einer GS-Stelle auf Antrag des Herstellers oder seines Bevollmächtigten zuerkannt worden ist.

Das GS-Zeichen vermittelt den Nutzern eines damit ausgezeichneten Produktes, dass es – bei einer bestimmungsgemäßen Nutzung – sicher und gefahrlos benutzt werden kann. Weil es nicht nur für Verbraucherprodukte im Sinne des § 2 Nr. 25 ProdSG, sondern auch für als Arbeitsmittel verwendete Produkte vergeben werden kann, bietet es darüber hinaus Arbeitgebern eine gute Orientierung hinsichtlich ihrer Pflicht, den Beschäftigten nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen (§ 5 BetrSichV).

 
Wichtig

CE-Kennzeichnung

Viele europäische Richtlinien schreiben vor, dass Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden sollen, zuvor mit der CE-Kennzeichnung versehen sein müssen – s. § 7 ProdSG. Der Hersteller erklärt mit dem Auszeichnen seines Produktes mit der CE-Kennzeichnung verbindlich gegenüber den Behörden, dass das Produkt

  • allen geltenden europäischen Vorschriften entspricht,
  • den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde und
  • diese Konformitätsbewertung erfolgreich war.

Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen und ersetzt dies auch nicht.

 
Wichtig

Aussagekraft der EG-Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung ist begrenzt

Konformitätsnachweise in Form von Konformitätsbestätigungen, wie Prüfberichte und Zertifikate sowie Konformitätserklärungen des Herstellers tragen zu mehr Vertrauen zwischen Geschäftspartnern bei.

Die EG-Konformitätserklärung stellt eine besondere Form der Konformitätserklärung im gesetzlich geregelten Bereich dar. Sie ist Voraussetzung für eine CE-Kennzeichnung und dafür, dass ein Produkt in der EU auf dem Markt bereitgestellt werden kann (darf).

Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütesiegel für die Qualität eines Produktes! Der Hersteller bringt es eigenständig an. Man kann nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass eine Maschine mit CE-Kennzeichnung auf jeden Fall sicher ist – auch wenn dies suggeriert wird und eigentlich so vorgegeben ist. Neue Maschinen und Arbeitsmittel sollten daher vor dem ersten Einsatz im Unternehmen auf wesentliche Sicherheitsaspekte überprüft werden, bevor sie benutzt werden.

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