Die wichtigste Grundnorm zum Thema Maschinensicherheit ist die DIN EN ISO 12100 "Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze – Risikobeurteilung und Risikominimierung".

Abschnitt 3 dieser Sicherheitsgrundnorm (A-Norm) enthält u. a. folgende Begriffsdefinitionen:

  • Relevante Gefährdung: Gefährdung, die als an der Maschine vorhanden oder mit ihrem Einsatz verbunden festgestellt wurde. Anmerkung: Eine relevante Gefährdung wird als Ergebnis eines Verfahrensschrittes nach Abschnitt 5 "Risikobeurteilung" der genannten Norm festgestellt.[1]
  • Signifikante Gefährdung: Gefährdung, die als relevant festgestellt wurde und die vom Konstrukteur spezielle Maßnahmen erfordert, um das Risiko entsprechend der Risikobeurteilung auszuschließen oder zu reduzieren.
  • Risikoanalyse: Kombination aus Festlegung der Grenzen der Maschine, Identifizierung der Gefährdungen und Risikoeinschätzung.
  • Risikoeinschätzung: Bestimmung des wahrscheinlichen Ausmaßes eines Schadens und der Wahrscheinlichkeit seines Eintritts.
  • Risikobewertung: Auf einer Risikoanalyse beruhende Beurteilung, ob die Ziele zur Risikominderung erreicht wurden.
  • Risikobeurteilung: Gesamtheit des Verfahrens, das eine Risikoanalyse und Risikobewertung umfasst.
[1] S. Abschn. 3.4 "Risikobewertung".

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