Angesichts einer nahezu unüberschaubaren Stofffülle im Hinblick auf rechtliche Vorgaben, technische Einrichtungen und vielfältige Verhaltensanweisungen ist es unerlässlich, sich auf ein Mindestmaß an Lerninhalten pro Schulung oder Unterweisung zu beschränken. Die Kunst liegt in der didaktischen Reduktion: Der Schulungsverantwortliche wählt dabei seine Schwerpunkte so, dass es den Teilnehmenden möglich ist, die Inhalte, das Prinzip, die Gesetzmäßigkeiten, wichtige Begriffe, Verfahrens- und Vorgehensweisen und die übergeordneten Zusammenhänge beispielhaft zu erschließen, ohne sich im Detail zu verlieren.

Leitfragen:

  • Welches Beispiel wähle ich, um die neuen Lerninhalte anschaulich und praxisnah zu vermitteln?
  • Ist das gewählte Beispiel dafür geeignet, auch die übergeordneten Zusammenhänge und Vorgehensweisen eingängig darzustellen?
  • Wirkt das Beispiel auf die Teilnehmenden motivierend?
  • Bewirkt das Beispiel auch Veränderungen auf der Einstellungs- und Verhaltensebene?

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