Kurzbeschreibung

Fragen zur Vorbereitung auf schwere Unfälle oder Schadensfälle, um das zu erwartende Haftungsrisiko zu minimieren.

1 Fragen der Ermittler am Schadensort

Fragen des Ermittlers Antworten durch Betroffene und Zeugen
Wer trägt in diesem Bereich die Verantwortung? Da, wie bereits erwähnt, Verantwortung nicht teilbar ist, darf sich jetzt nur eine Person als Verantwortlicher ausgeben. Melden sich 2 oder mehrere Personen, wird bereits ein Organisationsverschulden unterstellt. Schlimmer ist allerdings, wenn sich keine Person als verantwortlich zeigt. Handelt es sich um eine kleine Arbeitsgruppe mit einem Aufsichtsführenden (Leiter), so ist der Vorgesetzte in der Nachweispflicht, dass er dem Mitarbeiter die Aufsicht übertragen hat. Deshalb sollte bei der Einteilung der Arbeitsgruppen der Vorgesetzte in seinen Dokumentationen neben dem Vermerk zur Arbeit auch den Namen des Aufsichtsführenden aufschreiben.
Was ist passiert? Nur der Verantwortliche gibt Auskunft über den Hergang. Er soll jetzt zunächst nur das Geschehen knapp erläutern und nichts zu den gesamten Arbeiten sagen. Dazu erst – und das auch ganz knapp – wenn es hinterfragt wird. Jeder unnötige Satz kann belastend werden.
Welche Personenschäden/Umweltschäden sind entstanden? Auch da gibt es nur knappe Antworten zu Anzahl der Verletzten und/oder Umfang des Umweltschadens.
Wer hat die Arbeiten freigegeben und die Mitarbeiter eingewiesen? Dies ist die wichtigste Aufgabe des unmittelbaren Vorgesetzten. Alle Betroffenen müssen wissen, wer das ist, und dies entsprechend bestätigen. Die Aussage eines Betroffenen oder Zeugen "ich weiß nicht, eigentlich hat uns hier niemand eingewiesen", zieht immer Rechtsfolgen nach sich.
Wer hat das Fremdpersonal in die Örtlichkeiten eingewiesen? Der schriftliche Nachweis über die erfolgte Einweisung sollte am Einsatzort vorhanden sein. Gibt es diese schriftliche Bestätigung nicht, läuft man Gefahr, dass die Fremdmitarbeiter behaupten, nicht eingewiesen zu sein. Jeder versucht nämlich, seine Haut zu retten.
Wann sind die Mitarbeiter zuletzt unterwiesen worden? Dazu sollte auf jeden Fall der schriftliche Nachweis erbracht werden. Dies kann später erfolgen. Liegt die letzte Unterweisung schon über ein Jahr zurück, kann es einen Vorwurf hinsichtlich der Fürsorgepflicht geben.
Wurden für die Arbeiten Gefährdungsbeurteilungen erstellt? Ja! Diese gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Beurteilungen müssen schriftlich vorliegen. Es genügt jedoch, wenn sie später gezeigt werden.
Welche Betriebsanweisungen gibt es für die Arbeiten? Betriebsanweisungen müssen ebenfalls in Schriftform vorliegen. Sie müssen den Mitarbeitern jederzeit zugänglich sein. Die betroffenen Mitarbeiter müssen dies bestätigen.
Waren weitere Personen in diesem Bereich, die den Hergang gesehen haben? Jetzt ist die Frage nach Zeugen gestellt. Diese sollten möglichst nicht mehr in dem Bereich sein. Als Aussage wird akzeptiert, dass sie zu ihrer eigenen Sicherheit weggeschickt wurden. Die Namen der Personen sind jedoch zu benennen.
Wie sind die Erste Hilfe und der Brandschutz organisiert? Auch dazu sollte der Vorgesetzte verbindliche Aussagen tätigen können. Der benannte Ersthelfer sollte sich als solcher zu erkennen geben. Im Zweifelsfall ist es der Aufsichtsführende. Er muss allerdings den Nachweis der Ausbildung erbringen können.

2 Rechte und Pflichten der Beschuldigten

Rechte und Pflichten der Beschuldigten Vor der Polizei oder der Ordnungsbehörde Vor dem Staatsanwalt
Besteht bei einer Vorladung die Pflicht des Erscheinens? Nein Ja, zwangsweise Vorführung nach Androhung ist zulässig
Besteht die Pflicht, Angaben zur Person zu machen? Ja Ja
Besteht die Pflicht, Angaben zur Sache zu machen? Nein Nein, sofern Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrecht besteht
Besteht das Recht auf eine schriftliche Äußerung? Ja Ja
Besteht das Recht, die Anwesenheit eines Rechtsbeistands zu verlangen? Ja Ja

3 Rechte und Pflichten der Zeugen

Rechte und Pflichten der Zeugen Vor der Polizei oder der Ordnungsbehörde Vor dem Staatsanwalt
Besteht bei einer Vorladung die Pflicht des Erscheinens? Nein Ja, bei Ausbleiben sind Zwangsmittel zulässig
Besteht die Pflicht, Angaben zur Person zu machen? Ja Ja
Besteht die Pflicht, Angaben zur Sache zu machen? Nein Nein, sofern Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrecht besteht
Besteht das Recht auf eine schriftliche Äußerung? Ja Liegt im Ermessen des Staatsanwalts
Besteht das Recht, die Anwesenheit eines Rechtsbeistands zu verlangen? Ja Ja

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