Die zugelassene Überwachungsstelle muss Erkenntnisse, die sie bei ihren Tätigkeiten gewonnen hat, sammeln und auswerten und diese Erkenntnisse regelmäßig austauschen mit

 

1.

den mit der Durchführung der Fachaufgaben beauftragten Personen der zugelassenen Überwachungsstelle sowie

 

2.

anderen zugelassenen Überwachungsstellen, soweit dies für die Sicherheit von überwachungsbedürftigen Anlagen relevant sein kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Compliance Office Online. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge