Die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben ist Teil des Praktizierens des AMS und muss im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit mit betrachtet werden.

Die Aufgaben im Arbeitsschutz ändern sich von Zeit zu Zeit infolge betrieblicher Veränderungen oder neuen bzw. novellierten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Die Anpassung der Festlegungen sollte durch das Änderungsmanagement geregelt und im Rahmen der Systemaudits geprüft werden. Die Aktualisierung ist damit Teil des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Compliance Office Online. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge