In einem zweiten Schritt sind die Akteure im Arbeitsschutz (die Aufgaben- und Funktionsträger) zu bestimmen, also die Personen bzw. Personengruppen, die im Unternehmen Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz zu übernehmen haben, d. h., denen Zuständigkeiten zugewiesen werden. Unabhängig von der Art und Größe des Unternehmens sind dies der Unternehmer/Arbeitgeber, die Führungskräfte inkl. Meister bzw. Gruppenleiter, die Funktionsträger (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, befähigte Personen etc.), die eigenen und entliehenen Mitarbeiter sowie die Beschäftigten der Partner-/Fremdfirmen. Ob weitere Aufgaben- und Funktionsträger zu definieren sind, hängt von der Größe, Branche und den Gefährdungen des Unternehmens ab.

 
Praxis-Tipp

So gehen Sie vor

  1. Bestimmen Sie, abgestimmt auf das Unternehmen, die Akteure (Aufgaben- und Funktionsträger) im Arbeitsschutz. Listen Sie hierfür die Personengruppen und Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz auf.

    • Orientieren Sie sich an der Gliederung und den Bezeichnungen im Organigramm des Unternehmens.
    • Prüfen Sie die Vollständigkeit mithilfe der Checkliste "Akteure (Aufgaben- und Funktionsträger) im Arbeitsschutz".
    • Werten Sie die für das Unternehmen geltenden staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke nach den dort geforderten Aufgaben- und Funktionsträgern aus; z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit/sicherheitstechnische Betreuung, Betriebsarzt/betriebsärztliche Betreuung, Sicherheitsbeauftragte, Gefahrgutbeauftragter, Laserbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte, Abfallbeauftragte, Gewässerschutzbeauftragte, Ersthelfer, befähigte Personen.
  2. Nehmen Sie die Überprüfung der Aktualität/Vollständigkeit der Auflistung der Akteure (Aufgaben- und Funktionsträger) im Arbeitsschutz in den AMS-Prozess zur ständigen Verbesserung auf.

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