Für Gesamtanlagen (verkettete und komplexe Anlagen) muss ein CE-Konformitätsbewertungsverfahren nach 2006/42/EG mit folgenden Schwerpunkten durchgeführt werden:

  • Die Beschaffenheit der Gesamtanlage muss den grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I 2006/42/EG genügen (Risikobeurteilung durchführen).
  • Konformitätserklärung nach Anhang II für die Gesamtanlage erstellen.
  • CE-Kennzeichnung nach Anhang III für die Gesamtanlage anbringen.
  • Technische Unterlagen nach Anhang VII erstellen (nur insoweit weitere technische Unterlagen den bereits existierenden Dokumenten hinzugefügt werden müssten) einschließlich einer aussagefähigen Betriebsanleitung nach Anhang I für die Gesamtanlage.

Selbstverständlich kann und soll auf bestehende Dokumente der Teilmaschinen und -anlagen zurückgegriffen werden. Insofern werden die vorhandenen Dokumente zu einer Gesamtdokumentation zusammengestellt und um die neu entstandenen sicherheitsrelevanten Punkte für die Gesamtanlage ergänzt.

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