Die zuständige Behörde kann dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Mitarbeiter als Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch nicht über die sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Arbeitgeber muss sich dann verpflichten, diese Mitarbeiter innerhalb einer bestimmten Frist ausbilden zu lassen (§ 18 ASiG).

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