DIN EN 131: Reform für Leitern fordert größere Standbreite
Leiterunfälle haben häufig schwerwiegendere Folgen als andere Arbeitsunfälle. Doch die Gefahren einer Leiter werden immer wieder unterschätzt. Gerade wer nicht jeden Tag auf einer Leiter steht, weiß oft nicht richtig damit umzugehen.
Aber auch derjenige, der täglich rauf und runter steigt, ist sich der Risiken selten bewusst. Die Routine und das „Es ist doch immer gut gegangen“ verführen dazu, sorglos und leichtfertig mit den Steighilfen umzugehen.
DIN EN 131: Novellierte Norm fordert größere Standbreite von Leitern.
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DIN EN 131 - Reform für Leitern in Sachen Standbreite
Gerade die Standsicherheit spielt eine wichtige Rolle. Je länger eine Leiter ist, desto breiter muss die Standbreite sein. Nach der überarbeiteten DIN EN 131 bedeutet das, dass eine tragbare Anlegeleiter mit einer Leiterlänge von über 3 Metern eine größere Standbreite aufweisen muss als bisher.
Dies kann durch eine konische Bauweise gegeben sein oder durch eine Quertraverse. Ergibt sich bei einer Gefährdungsbeurteilung, dass die Standsicherheit einer vorhandenen Leiter nicht gewährleistet ist, kann sie mit einer Traverse nachgerüstet werden.
Auch bei Schiebeleiterteilen muss eine entsprechende Traverse vorhanden sein
Das Gleiche gilt in gewisser Weise auch für Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten Schiebeleiterteil. Ist dieses Teil länger als 3 Meter darf es nur von der Leiter trennbar sein, wenn es mit einer Traverse und damit entsprechender Standbreite ausgestattet ist.
Novellierte Norm DIN EN 131: Ab 2018 gibt es zwei Nutzungsgruppen für Leitern
Die andere wichtige Neuerung ist, dass Leitern in die beiden Nutzungsgruppen für den gewerblichen und für den privaten Gebrauch unterteilt werden. Piktogramme verdeutlichen die Klassifizierung.
Arbeiten auf Leitern: Arbeitschutz beachten
Zu den häufigsten Fehlern beim Umgang mit Leitern zählen:
- falsches Aufstellen,
- falsche Belastung etwa durch weites seitliches Hinauslehnen,
- der Einsatz von schadhaften Aufstiegshilfen sowie
- das Arbeiten mit hohem Krafteinsatz auf einer ungesicherten Leiter.
Vorschrift für Leitern: Betriebsanweisungen, Prüfungen und Unterweisungen
Arbeitgeber sind verpflichtet, Leitern und Tritte regelmäßig auf Sicherheit hin zu überprüfen. Nur „befähigte Personen“, die speziell ausgebildet und geschult sind und Berufserfahrung haben, dürfen die Prüfung durchführen.
Auch bei einer neuen und sicheren Aufstiegshilfe ist es wichtig, dass sie auf ebenem, rutschfestem Untergrund steht und nicht kippelt. Damit die Mitarbeiter diese Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigen, muss - auf der Basis von Betriebsanweisungen - darauf regelmäßig in Unterweisungen und Schulungen hingewiesen werden.
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