
Die sichere Evakuierung der Mitarbeiter im Notfall stellt an sich schon eine große Herausforderung für die Notfallplanung dar. Bei besonders schutzbedürftigen Mitarbeitern müssen darüber hinaus besondere Regelungen für die Evakuierung aufgestellt werden.
Zu den besonders schutzbedürftigen Beschäftigungsgruppen zählen Jugendliche, schwangere Frauen, stillende Mütter sowie behinderte Mitarbeiter.
Evakuierungen im Notfall sicher durchführen - besonders schutzbedürftig: Jugendliche
Jugendliche können deshalb ein Problem darstellen, weil sie z. B. noch keine ausreichende Ortskenntnis oder kein ausgeprägtes Risikobewusstsein haben. Hier ist eine besondere Unterweisung notwendig.
Evakuierungen im Notfall sicher durchführen - besonders schutzbedürftig: schwangere Frauen
Werdenden Müttern sollte unbedingt ein vorher benannter Helfer zur Seite gestellt werden. Im Falle der Evakuierung kann es leicht zu Gedränge kommen. Der Helfer kann verhindern, dass der werdenden Mutter während der Evakuierungsübung Schaden zugefügt wird.
Zum Teil schreiben Versicherungen vor, dass Schwangere von den Evakuierungsübungen ausgenommen werden müssen, damit ihnen nichts passiert. Dies ist immer vorab mit der Feuerversicherung und ggf. mit der Berufsgenossenschaft abzuklären.
Evakuierungen im Notfall sicher durchführen - besonders schutzbedürftig: behinderte Mitarbeiter
Auch für behinderte Kollegen sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Je nach Art der Behinderung sollte ihnen ebenfalls ein Helfer zur Seite gestellt werden. Für Personen, die nicht eigenständig fliehen können, wie z. B. Rollstuhlfahrer, sind zudem geeignete Rettungsgeräte anzuschaffen und Personen im Umgang damit zu schulen.
Es kann nicht verlangt werden, dass sich der Rollstuhlfahrer im Evakuierungsfall um sich selbst kümmert und vielleicht noch mit dem Aufzug fahren muss. Es muss vorab geklärt werden, wie die Evakuierung beeinträchtigter Personen erfolgt.
Evakuierungen im Notfall sicher durchführen: Brandschutzhelfer können unterstützen
Für die Unterstützung der besonderen Beschäftigungsgruppen können die Brandschutzhelfer herangezogen werden. Dies sind Personen, die im Brandfall besondere Aufgaben zu erfüllen haben.
Wichtig bei der Bestellung der Brandschutzhelfer ist, dass immer auch Ersatzleute zur Verfügung stehen. Es darf nicht vorkommen, dass ein Rollstuhlfahrer nicht evakuiert werden kann, weil der zuständige Brandschutzhelfer Urlaub hat.
Evakuierungskonzepte besonders schutzbedürftiger Beschäftigungsgruppen
Evakuierungskonzepte größerer Firmen sehen z. B. vor, dass gehbehinderte Mitarbeiter mit einem Mitarbeiter (Pate) am Arbeitsplatz zurückbleiben. Im Ernstfall würde die Evakuierung spätestens im Treppenhaus zum Stocken kommen, wenn entsprechende Personen mit Hilfsmitteln gerettet würden.
So bleiben die Kollegen im Arbeitsbereich zurück, die Tür wird gegen Verrauchung geschützt, das Anrücken der Feuerwehr am Fenster abgewartet. Auch besteht ggf. die Möglichkeit, den Feuerwehraufzug für die Evakuierung der Gehbehinderten einzusetzen. Dies bedarf selbstverständlich der Absprache mit der Feuerwehr.
Ein Problem könnten auch Mitarbeiter darstellen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind und daher mündliche und schriftliche Maßgaben nicht ausreichend verstehen. Diesem Problem sollten Sie als Vorgesetzte(r) durch eine besonders intensive persönliche Unterweisung entgegentreten (ggf. unter Zuhilfenahme von Übersetzern aus dem Kollegenkreis).
Evakuierungen üben
Notfallübungen sind unumgänglich, damit im Falle des Falles alles, auch die Evakuierung, so reibungslos wie möglich abläuft. Wie Evakuierungsübungen gut geplant und durchgeführt werden können, lesen Sie hier.
herzlichen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Artikel entsprechend angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Arbeitschutz-Redaktion