Gesundheitsgefährdung und Schutzmaßnahmen
Ein charakteristisches Merkmal der Stäube ist die Partikelgröße. Dies unterscheidet Stäube von Gasen und Dämpfen. Es können einatembarer Staub, alveolengängiger Staub, ultrafeine Aerosole sowie Faserstaub unterschieden werden. Der Begriff Feinstaub kommt aus dem Umweltschutz.
Relevant für Gesundheitsrisiko sind Partikelgröße und Toxikologie
Bei der Beurteilung der Gesundheitsgefahren von Stäuben sind die Größenverteilung der Partikel sowie deren spezifische, toxikologische Eigenschaften zu berücksichtigen.
Je kleiner der Partikeldurchmesser bzw. der aerodynamische Durchmesser, desto tiefer können die Partikel in die Lunge eindringen.
Arbeitsplatzgrenzwert für alveolengängigen Staub
Staub, der bis in die kleinsten Verzweigungen der Lunge, in die Alveolen (Lungenbläschen), vordringen kann gehört der alveolengängigen Fraktion an und wird als A-Staub bezeichnet.
Sein Grenzwert wurde letztes Jahr von bisher 3,0 mg/m3 abgesenkt. Der neue Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) liegt bei 1,25 mg/m3. So soll sichergestellt werden, dass die Atmungsorgane nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Technische Schutzmaßnahmen bei Staubbelastung
Wie vorzugehen ist, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert für die alveolengängigen Stäube überschritten wird, steht in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 900.
Folgende technische Schutzmaßnahmen, nach abnehmender Wirksamkeit geordnet, sollten nach TRGS 900 bei nicht vermeidbarer Entstehung von Stäuben angewandt werden:
- Gekapselte Maschinen mit integriertem Staubhandling,
- Maschinen mit Absaugung an der Emissionsquelle,
- Absaugung des Arbeitsplatzes möglichst nahe an der Emissionsquelle,
- Raumlüftung mit Anordnung der Absaugelemente möglichst nahe an Gefahrenquelle um in diesen Bereichen möglichst hohe lokale Luftwechselraten zu erhalten und
- gleichmäßige Raumlüftung mit angepassten Luftwechselraten
Gefährdungsbeurteilung Staub - Hintergrundinformationen und Tipps
Weitere wichtige Informationen und Hinweise, was bei Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen mit Staubbelastung zu beachten ist.
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