Gesundheitsangebote im Betrieb wirksam nutzen
Der iga.Report 40 der „Initiative Gesundheit und Arbeit“ (iga) gibt Unternehmen interessante Einblicke und Hinweise, welche Maßnahmen und Angebote sich als besonders wirksam erwiesen haben.
Gesundheitliche Handlungsfelder kombinieren
Um Fehlzeiten vorzubeugen und Produktivität sowie Wettbewerbsfähigkeit auch zukünftig zu sichern, rücken präventiver Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung stärker in den Fokus.
Programme zur Steigerung der körperlichen Aktivität, zur Förderung einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, zum Umgang mit Stress, zur Rauchentwöhnung oder zum Arbeitsschutz, all das sind Möglichkeiten, die im betrieblichen Kontext anzutreffen sind.
Besonders wirksam sind Maßnahmen immer dann, wenn mehrere Handlungsfelder kombiniert und integriert werden. So zeigt sich zum Beispiel, dass eine wirksame Kombination aus Sportprogrammen und Ernährungsberatung, die Gewichtsabnahme/-stabilisation unterstützt und die krankheitsbedingten Fehltage langfristig reduziert.
Im Rahmen des Stressmanagements erweisen sich Maßnahmen dann als besonders wirksam, wenn digitale Angebote mit persönlichen Beratungen verknüpft werden. Körperliche Aktivität kombiniert mit Veränderungen der Arbeitsbedingungen (z. B. höhenverstellbare Schreibtische oder Laufbandschreibtische), sind sinnvolle Schritte, um einem Bewegungsmangel vorzubeugen.
Der iga.Report 40 betont, dass qualifiziertes Personal, das seriös und kompetent beraten kann, in die Umsetzung und Planung mit einbezogen werden muss. Nur so können Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention langfristig erfolgreich sein.
Der Mix macht’s, denn ein Mix verschiedener Zielrichtungen erfordert auch einen Mix aus Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Um ein BGM nachhaltig und wirksam durchführen zu können, müssen verschiedene Handlungsfelder abgedeckt und somit mehrere Maßnahmen angeboten werden.
Für die Gestaltung eines erfolgreichen BGM ist es wichtig, das Verständnis der Führungskräfte und Mitarbeiter hinsichtlich gesundheitsfördernder und präventiver Maßnahmen zu fördern und die daraus resultierenden Konsequenzen zu berücksichtigen.
Experten für BGM im eigenen Unternehmen qualifizieren
Der Lehrgang „Fachkraft für Betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK)“ der BSA-Akademie qualifiziert die Teilnehmer basierend auf dem Betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess, ein Betriebliches Gesundheitsmanagement für ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung zu entwickeln und nachhaltig in die Unternehmenskultur zu verankern.
Das moderne BSA-Lehrgangssystem verbindet Fernunterricht und kompakte Präsenzphasen an regionalen Lehrgangszentren, sodass der Lehrgang nebenberuflich absolviert werden kann.
Das könnte Sie auch interessieren
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
2.204
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
1.5811
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
863
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
460
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
385
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
268
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
210
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
199
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
186
-
ASR A3.5: Ab wann ist die Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu kalt?
150
-
Job-Crafting: Selbstgestaltung für mehr Arbeitsfreude
04.12.2025
-
Arbeitsbedingungen in der Paketbranche haben sich weiter verschlechtert
02.12.2025
-
Weihnachtsdeko im Büro: Bei feierlicher Stimmung an die Sicherheit denken
27.11.2025
-
Weniger Unfälle, mehr Berufskrankheiten
26.11.2025
-
Sitzen zwischen Büro und Homeoffice: Ein unterschätztes Risiko
25.11.2025
-
Curved Monitore: Ergonomische Vorteile für den Arbeitsalltag?
19.11.2025
-
Nudges als wertvolles Tool für das Betriebliche Gesundheitsmanagement
17.11.2025
-
Umweltallergene: Höhere Belastung am Arbeitsplatz?
13.11.2025
-
Sichere Einführung von Exoskeletten im Betrieb
12.11.2025
-
Weshalb lassen sich Klein- und Kleinstbetriebe oft nicht betreuen?
07.11.2025