Kommunikation in der Corona-Krise: Externe Beschäftigte einbinden

Mitarbeiter werden über Änderungen und Neuigkeiten durch ihr Unternehmen informiert. Gerade jetzt in der Corona-Krise ist eine entsprechende Kommunikation unerlässlich. Die Betriebe müssen ihre Mitarbeiter über die aktuelle Situation und über die entsprechenden Maßnahmen informieren.

Geplante Maßnahmen, neue Handlungsempfehlungen die umzusetzen sind oder Veränderungen im Betriebsablauf. Diese und weitere Punkte müssen neben der Stammbelegschaft auch an Mitarbeiter aus externen Betrieben weitergegeben werden. In Handwerksbetrieben oder in Zeitarbeitsfirmen beispielsweise sind des Öfteren Mitarbeiter von externen Betrieben tätig. Auch diese Mitarbeiter müssen über die aktuellen Maßnahmen, die im Betrieb aufgrund des Coronavirus getroffen werden, informiert sein.

Kommunikation zur Verhinderung von Fehlinformationen

Die Vermittlung von Informationen über die betriebliche Vorgehensweise im Falle der Corona-Krise kann helfen, eine Verbreitung von Gerüchten vorzubeugen oder Verunsicherungen zu verringern. Außerdem hilft eine entsprechende Kommunikation, dass alle beteiligten Mitarbeiter schnellstmöglich über Verdachts- und Erkrankungsfälle informiert werden.

Kommunikation im betrieblichen Pandemieplan berücksichtigen

Externe Mitarbeiter müssen über im Betrieb geltende Maßnahmen wegen des Coronavirus informiert werden. Die rechtliche Grundlage bildet §8 des Arbeitsschutzgesetzes. Die Informationsvermittlung muss gemeinsam mit den externen Betrieben im betrieblichen Pandemieplan berücksichtigt werden, sodass alle notwendigen Informationen bei allen Mitarbeitern ankommen.

An externe Betriebe und deren Beschäftigte müssen bestimmte Informationen kommuniziert werden, wenn sie im Betrieb tätig sind:

  • Mögliche Veränderungen in den Betriebsabläufen, die sich auf die Zusammenarbeit auswirken können
  • Mögliche besondere Infektionsrisiken, die es im Betrieb zu beachten gibt
  • Ansprechpartner im Verdachts oder Erkrankungsfall eines externen Beschäftigten oder Selbstständigen
  • Kommunikation in der Stammbelegschaft bei Eintreten eines Verdachts oder Erkrankungsfalls

Kommunikation im Rahmen der Kampagne kommmitmensch

Die Pressemitteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vom 20. März 2020 weist auf die Berücksichtigung von Beschäftigten aus externen Betrieben in den betrieblichen Informationsketten hin. Im Rahmen der Präventionskampagne „kommmitmensch“ der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wird auf den Informationsfluss mit externen Beschäftigten aufmerksam gemacht.

Die Kampagne hat das Ziel, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu reduzieren. Unternehmen und Bildungseinrichtungen sollen dabei unterstützt werden, Sicherheit und Gesundheit als Grundlage bei allen Aktivitäten und Entscheidungen zu berücksichtigen. Aus 6 Handlungsfeldern ergeben sich Ansatzpunkte zur Förderung einer Präventionskultur. Informationen zur Kampagne kommmitmensch finden Sie hier.

DGUV
Schlagworte zum Thema:  Coronavirus, Informationsaustausch