Industrieschutzhelme: Überarbeitete Norm mit zwei Standards
Die Norm für Industrieschutzhelme wurde im Juli 2025 überarbeitet und unter dem Titel EN 397:2025 veröffentlicht. Mit ihr werden durch neue Leistungsstandards die Anforderungen für den Kopfschutz am Arbeitsplatz deutlich erhöht. Die DGUV-Regel 112-193 „Benutzung von Kopfschutz“ wurde 2025 ebenfalls in revidierter und erweiterter Form veröffentlicht, um diese aktualisierten Norm-Standards zu berücksichtigen und den betrieblichen Einsatz neu zu definieren.
Bedeutung der Novellierung
Bei der Auswahl von Schutzhelmen am Arbeitsplatz brauchten Unternehmen bislang nur zwischen Kopfschutz mit Anstoßkappe und Industrieschutzhelmen zu wählen. Vor allem in den Branchen, in denen nahezu pausenlos mit Kopfschutz gearbeitet werden muss und die Gefährdung durch unter anderem herabfallende Gegenstände besonders groß ist, wie beispielsweise der Bauindustrie, bedeutete dies selbstverständlich, dass nur der Industrieschutzhelm in Frage kam. Für diesen gab es bis zur Novellierung der Norm allerdings nur einen Leistungsstandard. Die auf dem Markt schon länger erhältlichen Hochleistungs-Industrieschutzhelme wurden in der alten Version der Norm nur ungenügend berücksichtigt. Zuvor wurden spezielle Hochleistungskriterien zwar durch optionale Anforderungen oder spezialisierte Normen abgedeckt, aber die neue Norm strukturiert dies nun kompakter, übersichtlicher und klarer in zwei Stufen bzw. Schutzhelmtypen/Leistungsstandards. Neben den Hochleistungs-Industrieschutzhelmen werden auch andere Kopfschutztypen wie elektrisch isolierende Helme oder sogar Bergsteigerhelme erstmals behandelt.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Was sind neben den beiden Leistungsstufen 1 und 2 die wichtigsten Änderungen der Norm? Hierbei sind vor allem folgende Punkte zu beachten:
- Höhere Anforderungen: Die neue Norm hat die Anforderungen an die Leistung von Industrieschutzhelmen deutlich verschärft, um sie besser an die tatsächlichen Risiken am Arbeitsplatz anzupassen.
- Klare Definitionen: Die Revision sorgt für einen strengeren Regulierungsrahmen, der für Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung weniger „Interpretationsspielraum“ lässt und die Schutzwirkung der Helme verstärkt in den Vordergrund stellt.
- Strengere Prüfungen: Diese Änderungen führen zu strengeren Prüfungen, insbesondere bei Belüftungsöffnungen und Seitenaufprall, und fordern somit auch eine angepasste Gefährdungsbeurteilung.
- Neue Inhalte: Weitere neue Inhalte der revidierten Norm sind der Aufbau von Helmen, Anforderungen an die Innenausstattung sowie konkrete Empfehlungen für Gefährdungsbeurteilungen sowie die Auswahl geeigneter Helmtypen. Auch eine Muster-Betriebsanweisung ist enthalten.
Auswirkungen auf Gefährdungsbeurteilung
Industrieschutzhelme nach Norm DIN EN 397 werden durch Prüfungen auf Stoßdämpfung (Spitzkegeltest), Durchdringungsfestigkeit, Flammbeständigkeit und Kinnriemenfunktion (Lösen bei 150-250 N) getestet. Die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber entscheidet, ob und welcher Helm nötig ist, um genügend Schutz für die am Arbeitsplatz zu erwartenden Gefährdungen und Gefahren zu bieten. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, zum Beispiel auf einem Bauplatz, muss nach neuer Norm überprüft werden, ob die zu erwartenden Gefährdungen bzw. Einwirkungen auf den Kopf einen Industrieschutzhelm-Typ des Leistungsstandards 1 oder 2 erfordern. Der Helm des Typs 2 wird im Rahmen einer weiteren Stoßdämpfungsprüfung mit einer höheren Aufprallenergie (98 Joule anstatt 49 Joule bei Typ 1-Helmen) vor allem im Scheitelbereich geprüft. Er ist vor allem an solchen Arbeitsplätzen zu empfehlen, an denen unter anderem mit herunterfallenden Gegenständen aus sehr großer Höhe (mehr als 5 Meter) zu rechnen ist. Der Aufprallschutz als auch der Durchdringungsschutz von Hochleistungs-Industrieschutzhelmen werden von allen Seiten, d.h. rund um und auf der Helmschale und nicht allein im Scheitelbereich, geprüft.
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