Einsatzzeiten für Umweltbeauftragte

Für die Einsatzzeiten von Umweltbeauftragten, wie Störfall-, Immissionsschutz-, Abfall- oder Gewässerschutzbeauftragte, gibt es weder rechtliche Vorgaben noch generelle Richtlinien. Mit dem Haufe Einsatzzeitenrechner für Umweltbeauftragte ist die Berechnung der notwendigen Stunden schnell und einfach möglich.

Im Arbeitsschutz längst üblich und rechtlich normiert: Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte. Im Umweltschutz aber haben viele Unternehmen Probleme, die notwendigen Arbeitsstunden festzulegen, um das geforderte Niveau einhalten zu können. Auch die ISO 14001 und EMAS helfen hier nicht weiter.

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Bemessung der jährlichen Einsatzzeiten für Umweltbeauftragte

Die Anzahl der notwendigen Stunden von Umweltbeauftragten und Umweltverantwortlichen richtet sich nach 4 Kriterien:

  • Risikoeinstufung des Unternehmens,
  • Einsatzgebiete (z. B. Abfall, Gewässerschutz),
  • Mitarbeiterzahl und
  • angestrebtes Niveau des betrieblichen Umweltschutzes.

Mindesteinsatzzeiten für Umweltbeauftragte

Die Einsatzzeiten der Umweltbeauftragten sollten eine Mindeststundenzahl nicht unterschreiten. Auch die notwendigen Zeiten für Fort- und Weiterbildungen müssen zu den Einsatzzeiten noch addiert werden.

Haufe Einsatzzeitenrechner für Umweltbeauftragte

Zur Berechnung der notwendigen Einsatzzeiten von Umweltschutzbeauftragten und Umweltverantwortlichen gibt es bei Haufe einen Einsatzzeitenrechner für Umweltbeauftragte. Die Berechnung richtet sich nach den genannten Kriterien.

Den Einsatzzeitenrechner für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte gemäß DGUV V 2 finden Sie hier.

Schlagworte zum Thema:  Umweltschutz, Umweltmanagement