Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt Distanz- und Wechselunterricht
Als grundlegende Präventionsmaßnahme empfiehlt die DGUV Distanz- und Wechselunterricht. Fürs Unterrichten ist es am besten, wenn ganze Klassen gleichzeitig in der Schule sind. Dort sollte jede Klasse dann in zwei Klassenräume aufgeteilt werden, damit ausreichend Abstand eingehalten werden kann. Außerdem sollten die beiden Gruppen auch in den Pausen besser keinen Kontakt miteinander haben.
Der Schutzstandard Schule wurde aufgrund der Corona-Arbeitsschutzverordnung ergänzt
Die Schutzstandards Schule sowie Kindertagesbetreuung werden laufend aktualisiert. Gerade wurden sie aufgrund der Corona-ArbSchV ergänzt. Folgende Empfehlungen gelten:
- Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss Lehrern, Schülern und Beschäftigten mindestens eine medizinische Maske zur Verfügung gestellt werden,.
- Für das Tragen der Masken sind Tragezeiten und -pausen festzulegen.
- Kita-Kinder sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
- Regelmäßiges Lüften ist notwendig. Die Luftqualität kann z. B. mit einer CO2-Ampel gemessen werden. Die Lüftungsintervalle lassen sich u. a. mit der CO2-App der DGUV berechnen.
- Mobile Raumluftreiniger sollten nur ausnahmsweise und nur ergänzend eingesetzt werden.
- Weitere technische und organisatorische Maßnahmen sind möglich, wie etwa das Aufstellen von transparenten Abtrennungen, rutschfeste Abstandsmarkierungen auf dem Boden, Einbahnstraßenverkehr im Schulgebäude und zeitversetzte Pausen.
Auch unterwegs gut geschützt gegen Viren
Für den Weg zur Schule oder Kita geben die Unfallversicherungsträger folgende Empfehlungen:
- Falls möglich besser zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren.
- In Sitzreihen der öffentlichen Verkehrsmittel (ÖPNV) mit 2er-Bänken sollte immer nur ein Kind sitzen.
- Den Kindern sollte in Bus oder Bahn niemanden gegenübersitzen oder -stehen.
- Bei der Fahrt im ÖPNV ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
- Bei Ankunft sollte als Erstes eine Händereinigung bzw. -desinfektion erfolgen.
Corona-Tests besser nur durch geschultes Personal
Solange es keine laiensicheren Tests gibt, sieht die gesetzliche Unfallversicherung private Testungen von Kindern und Schülern kritisch. Corona-Tests können die Verbreitung des Virus eindämmen, sollten zurzeit jedoch nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden.
Verschiedene Maßnahmen tragen zum Schutz vor Corona in Schulen und Kitas bei
Zwischen dem Schutzstandard Schule und der S3-Leitlinie "Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen" bestehen keine inhaltlichen Widersprüche. Die Schutzstandards bieten zusätzliche konkrete und detaillierte Umsetzungshinweise und Handlungsempfehlungen für verschiedene Arbeitssituationen und Schutzmaßnahmen in Kitas und Schulen. Bei allen Maßnahmen zum Schutz vor Corona in Schulen und Kitas sind zusätzlich die Vorschriften der Länder zum Infektionsschutz zu beachten.
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