BGM: Arbeiten 4.0 und psychische Gesundheit

Arbeiten 4.0 ist geprägt durch den technologischen Fortschritt, der sich in einer wachsenden Digitalisierung, Flexibilisierung und Vernetzung äußert. Für die Arbeitnehmer gehen mit diesen Entwicklungen jedoch nicht nur Chancen, sondern auch Risiken einher.

Neben der Möglichkeit, flexibel und ortsunabhängig zu arbeiten, kommt es auch zu einer Verschiebung der auftretenden Arbeitsanforderungen. Die Anzahl von Tätigkeiten, bei denen kognitive, informatorische sowie emotionale Faktoren im Vordergrund stehen, nimmt zu und die psychischen Belastungen überwiegen.

Arbeiten 4.0: Herausforderungen für die Präventionsarbeit

Die negativen Auswirkungen der sich wandelnden Arbeitswelt auf die psychische Gesundheit und Leistungsfähigkeit stehen zunehmend im Fokus der öffentlichen Diskussion. Besonders der Anstieg von Arbeitsunfähigkeitstagen und Erwerbsminderungsrenten aufgrund psychischer Verhaltensstörungen ist dabei besorgniserregend. Umso mehr gilt es, Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit umzusetzen und Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen zu vermeiden. Denn auch die mit dem Wandel der Arbeitswelt auftretenden Belastungsveränderungen und neuen Arbeitsbedingungen müssen den Kriterien menschengerechter Arbeitsgestaltung entsprechen.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bei Arbeiten 4.0

Damit dies gelingt, hat der Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung vorzunehmen. Dabei sind psychische Belastungen in gleicher Weise zu beurteilen und gegebenenfalls zu reduzieren wie körperliche oder andere Belastungen.

In der betrieblichen Praxis zeigen sich im Hinblick auf die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung jedoch nach wie vor diverse Defizite und Unsicherheiten. Neben grundlegenden Fragen, welche Voraussetzungen zur Durchführung zu schaffen sind oder wer für die Durchführung verantwortlich und qualifiziert ist, geht es insbesondere auch um die Frage, wie psychische Belastungen überhaupt erfasst und bewertet werden können.

Welche Herausforderungen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu bewältigen sind  und wie dies gelingen kann, erfahren Sie im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Praxiswissen BGM“ der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement und der BSA-Akademie.

Bundesweite Veranstaltungsreihe für Unternehmen: „Praxiswissen BGM“

In vier Kurzvorträgen erhalten die Teilnehmer praktisches Fachwissen rund um das Betriebliche Gesundheitsmanagement - von psychischer Gefährdungsbeurteilung und gesunder Führung über Kennzahlensysteme und Datenschutz bis hin zu Umsetzungsvarianten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit den BGM-Experten die praktische Umsetzung relevanter, oft ungelöster Themen zu diskutieren.

Zur Auswahl stehen fünf bundesweite Termine:

  • 18.10.2018: Hamburg
  • 23.10.2018: Köln
  • 24.10.2018: Frankfurt
  • 25.10.2018: Stuttgart
  • 30.10.2018: München

Alle Informationen zur Veranstaltungsreihe unter www.gesundheitimbetrieb.de/praxiswissen-bgm.

 

BSA-Akademie