Der Betriebsarzt sollte mehr Leistungen anbieten können
Deutschland droht auch bei der medizinisch-ärztlichen Versorgung eine Fachkräftemangel. Jeder fünfte Hausarzt ist bereits zwischen 60 und 65 alt und wird daher schon bald aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Insbesondere ländliche Regionen werden somit zunehmend unterversorgt sein. Eine Möglichkeit, den Ärztemangel auffangen zu können, ist die vermehrte Einbindung von Betriebsärzten. Dieser Einbezug soll ebenfalls Leistungen umfassen, die bisher ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich von Haus- und Fachärzten fielen.
Kompetenzdefizit
Die Betriebsärzte sind bislang in erster Linie Berater des Unternehmens. Sie führen Begehungen durch und erarbeiten auf deren Grundlagen Gefährdungsbeurteilungen. Ihre medizinischen Kompetenzen beschränken sich aus rechtlichen Gründen nur auf einen geringen Teil der Leistungen. So werden von ihnen fast ausschließlich arbeitsplatzspezifische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen, Notfallbehandlungen und Impfungen wie Grippeschutzimpfungen durchgeführt. Für komplexere Untersuchungen, Behandlungen und weiterführende Therapien muss der Betriebsarzt den betroffenen Beschäftigten an einen Arzt des kassenärztlichen Systems verweisen.
Ungenutztes Potenzial
Ein bislang „ungenutzter Hebel“, so bezeichnet die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse das Potenzial der rund 3.500 Betriebsätzte bundesweit. Diese Ärzte seien der Krankenkasse zufolge für die meisten Arbeitnehmer in der Regel einfacher aufzusuchen als die Haus- und Fachärzte. Arbeitnehmer müssen weder aufwändige Terminvereinbarungen treffen noch zeitintensive Anfahrten zu den Praxen in Kauf nehmen. Zudem verfügen Betriebsärzte über ein fundiertes Verständnis der gesundheitlichen Situation der Beschäftigten.
YouGov-Umfrage
Es gibt demnach genug Gründe für die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse zu fragen, inwieweit die Beschäftigten die Leistungen und Kompetenzen des Betriebsarztes nutzen und ob sie eine Erweiterung seines Leistungsspektrums begrüßen würden. Dazu beauftragte die SBK das Meinungsforschungsinstitut YouGov, das 1.047 Beschäftigte ab 18 Jahren in Unternehmen unterschiedlicher Größe befragte. Die Ergebnisse der Umfrage wurden im Juli 2025 veröffentlicht.
Ergebnisse
Etwas mehr als die Hälfte der Befragten (52 %) hatte bereits mindestens eine Leistung des Betriebsarztes in Anspruch genommen, wobei Sehtests (48 %) und Impfungen (47 %) am häufigsten waren. Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen (35 %), Beratungen zum ergonomischen Arbeiten (25 %) sowie psychosoziale Beratung (10 %) folgten auf den weiteren Plätzen. 71 % von ihnen bewerteten die Leistungen des Betriebsarztes als gut bzw. sehr gut. 63 % aller befragten Beschäftigten waren dafür, dass Betriebsärzte erweiterte medizinische Leistungen anbieten dürfen. Hierbei wünschten sich die Befragten in erster Linie Angebote zur Krebsvorsorge wie Hautkrebsscreenings (46 %). 46 % der befragten Beschäftigten hatten noch nie einen Termin beim Betriebsarzt wahrgenommen.
Zeitliche Flexibilität
Für die befragten Beschäftigten waren die zeitliche Flexibilität durch bequemere und weniger umständliche Terminvereinbarungen sowie kürzere Wartezeiten wesentliche Gründe für eine Erweiterung des Leistungsspektrums von Betriebsärzten. 52 % sahen als Vorteil der betriebsärztlichen Versorgung, dass sie die Termine flexibel in den Arbeitsalltag integrieren können. 50 % bewerteten es als positiv, dass es beim Betriebsarzt weniger Wartezeiten als bei der Hausarztpraxis gibt. Und 45 % würden es begrüßen, dass durch mehr Termine beim Betriebsarzt infolge einer betriebsärztlichen Leistungserweiterung lange Anfahrten zu einem Arzt entfallen.
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.304
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
7821
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
571
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
271
-
Ist der Arbeitgeber zur Getränkeversorgung am Arbeitsplatz verpflichtet – wenn ja, wann?
248
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
193
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
166
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
134
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
131
-
ISO 3941:2026: Neue Brandklasse L für Lithium-Brände
117
-
Was Unternehmen jetzt zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wissen müssen
03.06.2026
-
3 Tipps für mehr Akzeptanz des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen
29.05.2026
-
DGUV Barometer Arbeitswelt 2026: Arbeitsschutz steigert "Krisenresilienz"
26.05.2026
-
ISO 3941:2026: Neue Brandklasse L für Lithium-Brände
18.05.2026
-
Wie effektiv ist Betriebssport? Wissenschaftliche Studien liefern gemischte Ergebnisse
12.05.2026
-
Psychische Gesundheit im Betrieb: ifaa-Studie 2026
07.05.2026
-
TÜV Rheinland: Gefährdungsbeurteilung neu denken
06.05.2026
-
Aktualisierung DGUV Information 205-040: Brandschutz Prüffristen
29.04.2026
-
Welttag Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2026
28.04.2026
-
Digitale Prävention: Vorausschauende Sicherheit mit KI und AR
27.04.2026