Berufskrankheit Staublunge durch Quarzstaub: Chronisch obstruktive Bronchitis (COPD)
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sprach diese Empfehlung aus. Aufgrund dieser Empfehlung kann COPD bereits heute als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden.
Chronisch obstruktiver Bronchitis (COPD) - Betroffene Arbeitsplätze
Wenn Menschen bei der Arbeit giftige oder organische Stäube einatmen oder regelmäßig reizenden Gasen ausgesetzt sind, kann das auf Dauer der Lunge schaden und eventuell auch eine "Chronisch obstruktive Bronchitis“ (COPD) auslösen. In manchen Berufen spielen eingeatmete Schadstoffe eine wichtige Rolle als möglicher Auslöser einer Lungenerkrankung, insbesondere der Quarzfeinstaub. Typische Beschwerden sind täglicher Husten, Auswurf sowie Atemnot bei körperlichen Anstrengungen. Von der Erkrankung betroffen sein können zum Beispiel Beschäftigte, die über viele Jahrzehnte an ihrem Arbeitsplatz einer hohen Belastung durch Quarzstaub ausgesetzt waren. Dazu muss eine nachweisliche Exposition von mindestens zwei Quarz-Feinstaubjahren oberhalb der Konzentration von 0,1 Milligramm pro Kubikmeter vorliegen.
Unter diesen Bedingungen arbeiten insbesondere Beschäftigte, die im Erzbergbau und im Tunnelbau, bei Gussputz- und Sandstrahlverfahren, im Ofenbau, in der Steingewinnung, -bearbeitung und -verarbeitung, als Formerinnen und Former in der Metallindustrie oder als Beschäftigte in Dentallabors tätig sind oder waren. Ein Erkrankungsrisiko besteht allerdings nur für Menschen, die in unmittelbarer Nähe industrieller Fertigungsprozesse – d.h. mit einem Abstand von bis zu zehn Metern und ohne angemessene Schutzmaßnahmen – arbeiten und täglich Quarzfeinstaubkonzentrationen über dem erlaubten Grenzwert ausgesetzt sind.
Chronisch obstruktiver Bronchitis (COPD) ist jetzt ein „Wie-Berufskrankheit“
Mit der Empfehlung des Sachverständigenbeirats besteht für die Unfallversicherungsträger und Gutachter somit eine einheitliche und aktuelle wissenschaftliche Grundlage für die Prüfung der Fälle. Liegen bei einem Beschäftigten alle Voraussetzungen vor, kann COPD daher bereits heute als sogenannte „Wie-Berufskrankheit" anerkannt und wie eine Berufskrankheit behandelt werden.
Krankheitsbild der Chronisch obstruktiven Bronchitis (COPD)
Die COPD ist charakterisiert durch eine andauernde Atemwegsobstruktion, d.h. einer längeren Verengung der Atemwege während der Ausatmung. Die Atemwegsobstruktion hat zwei wesentliche Ursachen: eine Entzündung im Bereich der kleinen Atemwege (obstruktive Bronchiolitis) und eine Destruktion von Lungengewebe (Emphysem). Beide Ursachen können einen Kollaps der Atemwege während der Ausatmung auslösen, was in manchen Fällen wiederum zum Phänomen der Überblähung unter Belastung führt. Viele COPD-Patienten haben darüber hinaus auch Symptome einer chronischen Bronchitis. Die chronische Bronchitis kann bereits vor der Atemwegsobstruktion bestehen oder erst danach ausgelöst werden.
Ableitung des Grenzwerts für Quarzfeinstaub
Der aktuelle Grenzwert für „alveolengängiges kristallines Siliziumoxid“ (so die Fachbezeichnung für Quarzfeinstaub) beträgt 0,1 mg/Kubikmeter. Dieser Wert, der aufgrund einer EU-Richtlinie von 2018 gilt, basiert auf den Erkenntnissen zahlreicher Studien aus den vergangenen 10 Jahren. So beispielsweise einer schwedischen Studie, die für langjährig gegenüber Quarz-A-Staub Exponierten bei einer mittleren Konzentration von 0,04 mg pro Kubikmeter keine Lungenfunktionseinschränkungen dokumentieren konnte. Beeinträchtigungen der Lungenfunktion wurden aber erst bei einer Verdopplung der mittleren Konzentration festgestellt.
Schutzmaßnahmen gegen Staub - Branchenlösung für den Bau
Für die praktische Umsetzung der Vorgaben der aktuellen EU-Richtlinie hat die BG Bau eine Branchenlösung für den Baubereich entwickelt. Diese Branchenlösung basiert auf einer Best-Practice-Liste von Arbeitsverfahren am Bau, bei denen typischerweise Staub entsteht. Für jede dieser Arbeitsverfahren werden entsprechende Schutzmaßnahmen genannt. Beispiel Asphalt-Kleinfräsen: Hier empfiehlt die BG Bau „branchenübliche Kurzeinsätze, unterbrochen durch Pausen, Umsetzen, Verladen, Tanken oder Meißelerneuerung, andernfalls PSA notwendig.“
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
2.101
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
1.7881
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
890
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
391
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
386
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
245
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
205
-
Wie viele Schritte soll man am Tag gehen
1743
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
166
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
159
-
Gallup-Index: Emotionale Bindung bleibt schwach, Führung gefragt
16.03.2026
-
EU-Maschinenverordnung 2023/ 1230: Änderungen für Unternehmen
12.03.2026
-
Hürden der Teilnahme: Warum Beschäftigte BGF-Angebote meiden
10.03.2026
-
BAuA-Bericht: Aktuelle Zahlen zu Arbeitsschutz und Gesundheit
04.03.2026
-
Borreliose als Berufskrankheit: Anerkennung erleichtert
02.03.2026
-
Digitale Betreuung: Kritik daran wächst – ist diese berechtigt?
26.02.2026
-
Sicherheit und Effizienz im Einklang durch technische Maßnahmen im STOP-Prinzip
18.02.2026
-
Sicherheitsbeauftragter: Unterschätzte Schlüsselrolle oder Bürokratie von gestern?
17.02.2026
-
3 Gründe, warum Beinaheunfälle nicht gemeldet werden
10.02.2026
-
Ordnungssinn: Fördert Struktur wirklich Gesundheit, Konzentration und Produktivität?
09.02.2026
Fri Feb 06 16:31:21 CET 2026 Fri Feb 06 16:31:21 CET 2026
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.
Fri Feb 06 16:31:01 CET 2026 Fri Feb 06 16:31:01 CET 2026
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.