Arbeitsschutz soll auch bundesweit effektiver werden
Ein vom Land Nordrhein-Westfalen vorgelegter Gesetzentwurf für den Bundesrat und Bundestag sieht Änderungen an 18 Bundesgesetzen und -verordnungen vor, die die öffentliche Verwaltung und die Wirtschaft nach Vorstellungen der NRW-Landesregierung deutlich entlasten sollen. Der Gesetzentwurf, der im Dezember 2025 dem Bundesrat vorgelegt wurde, soll in Folge in den Bundestag zur Beschlussfassung eingebracht werden. Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erwartet bei Umsetzung des Gesetzes Einsparungen von rund 500 Millionen Euro für die deutsche Wirtschaft.
Abbau der Regelwerke
Laumann sagte, dass es sich um Vorschriften handelt, „die nicht wesentlich zum Schutz der Beschäftigten beitragen, deren Kontrolle die Behörden aber von wichtigeren Aufgaben abhält.“ Der Abbau dieser Regelwerke würde nicht nur die Unternehmen entlasten, sondern gleichzeitig auch den Schutz der Beschäftigten stärken.
Was sieht der Gesetzentwurf konkret vor? Folgende Punkte sind in Hinsicht auf den Arbeitsschutz besonders relevant:
- Betriebe sollen in Zukunft erst ab 50 Beschäftigten Arbeitsschutzausschüsse bilden müssen, bislang gilt dies bereits ab 20 Beschäftigten. Die Zahl der verpflichtenden Sitzungen soll dabei ebenfalls reduziert werden, bislang muss mindestens eine Sitzung pro Vierteljahr durchgeführt werden. Die Änderung stelle nach Laumanns Angaben eine organisatorische und zeitliche Entlastung insbesondere für kleine und mittlere Betriebe dar.
- Die vorgeschriebene Zwischenprüfung von Aufzugsanlagen soll komplett entfallen, sodass nur noch eine Hauptprüfung alle zwei Jahre durchgeführt werden muss. Gründe hierfür seien zum einen, dass es kaum Unfälle mit Aufzugsanlagen gibt und zum anderen, dass die Anlagen bereits regelmäßig durch Fachfirmen gewartet würden und im Rahmen dieser Wartungsarbeiten Mängel bereits erkannt und abgestellt werden könnten.
- Schriftliche Dokumente für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die aktuell noch analog geändert und unterzeichnet werden müssen, sollen zukünftig auch digital bearbeitet und unterschrieben werden können.
- Beim Chemikalienschutz in den Betrieben sollen nationale Regelungen gestrichen werden, die durch EU-Recht überholt sind, und neue Anordnungsbefugnisse geschaffen werden, um Verstöße gegen EU-Vorgaben zu ahnden. Die Anzeigepflicht der Unternehmen für Chemikalien im Rahmen der erstmaligen und erneuten Verwendung soll vollständig entfallen.
- Der Erlass einer Strahlenschutzanweisung in Betrieben, in denen weniger als fünf Personen tätig werden, soll nur erforderlich werden, wenn die zuständige Behörde den Strahlenschutzverantwortlichen dazu verpflichtet.“
Blaupause Landesgesetz
Mit der bundesweiten Initiative versucht Nordrhein-Westfalen Teile seines eigenen Landesgesetzes zur „Verschlankung“ und „Effizienzsteigerung“ des Arbeitsschutzes auch auf Bundesebene umzusetzen. Denn im Juni 2025 wurde im Düsseldorfer Landtag das „Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) sowie zur Novellierung landesrechtlicher Vorschriften über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und den Arbeitsschutz” verabschiedet. Mit dem Gesetz werden unter anderem das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung (LIA) zu einer neuen Landesoberbehörde mit Sitz in Bochum zusammengelegt. Damit wird nach Vorstellungen der Landesregierung eine neue leistungsstarke Behörde entstehen, welche die Weiterentwicklung einer modernen Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen maßgeblich prägen soll. Die Behörde soll die Rolle der zentralen Beratungs- und Unterstützungseinheit im staatlichen Arbeitsschutz übernehmen und darüber hinaus vor allem die Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung forcieren.
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