Begriff

Zuggeräte sind Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen zum Ziehen von Lasten oder zum Spannen verwendet werden. Zuggeräte sind z. B. Seil- und Kettenzüge (Flaschenzüge), Mehrzweckzüge mit Kette oder Seil oder Elektro- und Druckluftzüge mit Seil, Kette oder Band.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für Zuggeräte, die gleichzeitig Maschinen sind, gelten die Beschaffenheitsanforderungen der Maschinenverordnung (außer für Altmaschinen). Für alle Zuggeräte sind die Mindestanforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich Beschaffenheit und Verwendung zu beachten. Darüber hinaus muss der Unternehmer dafür sorgen, dass Zuggeräte entsprechend den Bestimmungen der DGUV-V 54 "Winden, Hub- und Zuggeräte" beschaffen sind und betrieben werden.

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