Technische Schutzmaßnahmen sind u. a.:

  • Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden, ggf. Absaugung
  • gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes
  • bei hoher Gefährdung durch Hautkontakt möglichst in geschlossenen Anlagen arbeiten
  • ggf. technische Lüftung
  • ggf. Abluftreinigung

Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz, u. a.:

  • von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, nicht auf heiße Flächen spritzen
  • nur explosionsgeschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden
  • Schlagfunken und Reibfunken vermeiden
 
Wichtig

Geeignete Reinigungsmittel für Werkzeuge und Werkstücke

Chlorkohlenwasserstoffe oder Aromaten wie Toluol oder Xylol sollten zur Reinigung von Werkzeugen und Werkstücken nicht verwendet werden. Überwiegend wird zur Reinigung Aceton eingesetzt, da Aceton zwar leicht entzündbar, aber wenig gesundheitsschädlich ist (s. DGUV-I 213-033).

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