Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten und festgelegte Maßnahmen umgesetzt werden. Dies sind u. a.:

  • Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, z. B. Arbeitsschuhe, die festen Halt geben, mit flachem Absatz und rutschfester, griffiger Sohle.
  • Beim Gehen auf Treppen und Stufen sollte der Handlauf benutzt werden. Beläge auf Treppen und Stufen müssen rutschfest und mit gut sichtbarer und rutschfester Markierung der Vorderkanten ausgestattet sein, auch Rampen sind zu markieren.
  • Fußmatten und Teppiche dürfen nicht verrutschen, die Kanten müssen sicher gemacht werden.
  • Ordnung am Arbeitsplatz ist wichtig, das gilt auch für den Boden.
  • Reinigung und Wartung verhindern Verunreinigungen, z. B. Öl auf dem Boden.
  • Der Bodenbelag sollte laufend auf Schäden überprüft werden.
  • Verkehrs- und Fluchtwege müssen von Hindernissen freigehalten werden.
  • Anschluss- und Versorgungsleitungen müssen so verlegt sein, dass sie keine Stolperstellen bilden.
  • Regelmäßige Prüfung des ordnungsgemäßen Zustands von Leitern und Tritten sowie von Arbeitsbühnen und Gerüsten ist Pflicht.

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