Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in einem Unternehmen hängen von zahlreichen Faktoren ab. Neben der technischen Ausstattung, den organisatorischen Abläufen und der allgemeinen Sicherheitskultur im Unternehmen spricht man mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen die Mitarbeiter direkt an. Oder an Ihnen vorbei. Letzteres geschieht im Zusammenhang mit Sicherheitsunterweisungen leider häufig. Sicherheitsunterweisungen sind weder bei Unterweisern noch bei den Unterwiesenen sonderlich beliebt. Im krassesten Fall gibt der Unterweiser Merkblätter der Unfallversicherungsträger unkommentiert aus und die unterwiesenen Mitarbeiter quittieren mit ihrer Unterschrift, dass sie an der Unterweisung teilgenommen haben.

Eine solche Vorgehensweise ist aus mehreren Gründen bedauerlich:

  1. Sie genügt nicht den gesetzlichen Vorgaben.
  2. Es ist der Sicherheitsarbeit nicht angemessen, wenn Sicherheitsunterweisungen zur lästigen Pflichtveranstaltung degradiert werden.
  3. Durch diese Vorgehensweise vergibt man die Chance, sicheres und gesundes Arbeitshandeln als Gemeinschaftsaufgabe von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, von Vorgesetzten und Mitarbeitern zu begreifen.

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