Zusammenfassung

 
Überblick

Sicherheitsunterweisungen und Sicherheitsgespräche sind einfache Instrumente, um das sicherheitsrelevante Verhalten von Mitarbeitern zu beeinflussen und den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. Sie werden in der betrieblichen Praxis unterschiedlich gestaltet. Damit sie nicht zur lästigen Pflichtveranstaltung für alle Beteiligten werden, sollten einige Grundsätze beachtet werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlage für Unterweisungen sind § 12 Abs. 1 und 2 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1"Grundsätze der Prävention".

1 Die Sicherheitsunterweisung in der betrieblichen Praxis

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in einem Unternehmen hängen von zahlreichen Faktoren ab. Neben der technischen Ausstattung, den organisatorischen Abläufen und der allgemeinen Sicherheitskultur im Unternehmen spricht man mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen die Mitarbeiter direkt an. Oder an Ihnen vorbei. Letzteres geschieht im Zusammenhang mit Sicherheitsunterweisungen leider häufig. Sicherheitsunterweisungen sind weder bei Unterweisern noch bei den Unterwiesenen sonderlich beliebt. Im krassesten Fall gibt der Unterweiser Merkblätter der Unfallversicherungsträger unkommentiert aus und die unterwiesenen Mitarbeiter quittieren mit ihrer Unterschrift, dass sie an der Unterweisung teilgenommen haben.

Eine solche Vorgehensweise ist aus mehreren Gründen bedauerlich:

  1. Sie genügt nicht den gesetzlichen Vorgaben.
  2. Es ist der Sicherheitsarbeit nicht angemessen, wenn Sicherheitsunterweisungen zur lästigen Pflichtveranstaltung degradiert werden.
  3. Durch diese Vorgehensweise vergibt man die Chance, sicheres und gesundes Arbeitshandeln als Gemeinschaftsaufgabe von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, von Vorgesetzten und Mitarbeitern zu begreifen.

2 Ist die klassische Sicherheitsunterweisung überhaupt noch zeitgemäß?

Das klassische Konzept der Sicherheitsunterweisung geht davon aus, dass ein Vorgesetzter seine Mitarbeiter umfassend über alle arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungen frontal informiert, und sich als "der" Experte für das Arbeitshandeln hervortut.

Die Arbeitswelt hat sich jedoch verändert: Arbeitsbedingungen, -abläufe und -aufgaben sind komplexer geworden und ein Meister in einem größeren Produktionsbetrieb kann gar nicht mehr alle Einzelgefährdungen kennen, zumal sich auch seine Aufgaben und Funktionen in Richtung zunehmender Führungstätigkeiten geändert haben.

Das bedeutet aber auch, dass die Sicherheitsunterweisung in ihrer klassischen Form einem Wandel unterworfen ist. In Zeiten, wo Kommunikation und Kooperation das Arbeitshandeln weitgehend bestimmen, gehören "Unterweisungen" oder gar "Belehrungen" nicht nur sprachlich der Vergangenheit an. Welcher Mitarbeiter lässt sich schon gerne belehren?

Wenn auch die klassische Sicherheitsunterweisung nicht mehr ganz "up to date" ist, ist sie deshalb noch lange nicht "out". Sicherheitsarbeit ist dann erfolgreich, wenn man die Mitarbeiter dort abholt, "wo sie stehen", und ihre Motive und Einstellungen in Erfahrung bringt, die sie letztlich zu sicherem oder sicherheitswidrigem Verhalten veranlassen. Beweggründe kann man nur in einem Gespräch ermitteln und nicht durch einseitiges Oktroyieren von Handlungsanleitungen.

 
Praxis-Tipp

Neugierig machen

Kündigt man den Mitarbeitern anstelle von Sicherheitsunterweisungen "Sicherheitsinformationen" oder "Sicherheitsgespräche" an, signalisiert man Bereitschaft, zu reden und sie mit ihren Argumenten ernst zu nehmen. Und man macht sie neugierig. Neugierde ist ein guter Auftakt für das mitunter sperrige Thema "Arbeitssicherheit" und ebnet dem Gesprächsführer den Weg.

3 Anlässe für Sicherheitsunterweisungen und Sicherheitsgespräche

Anlässe für Sicherheitsgespräche gibt es viele, einige sind gesetzlich vorgeschrieben: Neue Mitarbeiter sind laut Arbeitsschutzgesetz mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Sie müssen die betrieblichen Standards kennen sowie Regelungen und Vorschriften. Diese Erstunterweisung über "Grundsätzliches" erfolgt i. d. R. im Einzelgespräch. Bei Leiharbeitnehmern ist der Verleiher für die allgemeine, der Entleiher für die betriebsspezifische Unterweisung zuständig.

Die regelmäßige Unterweisung für alle findet mindestens 1-mal jährlich zu bestimmten arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Themen statt, bei Auszubildenden 2-mal im Jahr. Sie wird geplant und angekündigt.

Bei geänderten Arbeitsabläufen, bei Veränderungen im Arbeitsbereich oder bei Arbeiten an neuen Maschinen oder Anlagen muss eine Sicherheitsinformation der Mitarbeiter vorab erfolgen.

In "angemessenen" Zeitabständen, bei kritischen Vorkommnissen, unerwünschtem Verhalten der Mitarbeiter oder nach einem Arbeitsunfall kann weiterer oder erneuter Gesprächsbedarf bestehen. Sicherheitsgespräche können auch ad hoc aus einer speziellen Situation heraus geführt oder als Informationsvermittlung für die Beschäftigten verstanden werden.

4 Wie motiviert man Mitarbeiter zu sicherheits- und gesundheitsgerechtem Arbeitsverhalten?

Unabhängig davon, wie man den Dialog mit den Mitarbeitern benennt, müssen weitere Punkte berücksichtigt werden, damit Unterweisung und Sicherheitsgespräch erfolgreich werden.

An erster Stelle steht hier die eigene Überzeugung, dass Sicherheitsgespräche sinnvoll sind. Wenn man selbst nicht dara...

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