Der Arbeitgeber muss geeignete Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Sie sollte freiliegende Hautflächen bedecken, sowie die Eigenschaften des "Schwerentflammens" nach DGUV-R 112-189 erfüllen. Zum Einsatz kommen in Abhängigkeit vom angewendeten Verfahren:
- Schweißerschutzanzug: beim Umgang mit Sauerstoff muss Schutzkleidung öl- und fettfrei sein (Brandgefahr),
- Lederschürze,
- Atemschutzgerät (DGUV-R 112-190),
- Gesichtsschutz: Schutzbrille, Schweißerschutzhaube aus Leder,
- ggf. Gehörschutz,
- Stulpenhandschuhe (meist aus Leder), ohne elektrisch leitfähige Teile,
- Schweißerschutzschuhe, ggf. Gamaschen.
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