Persönliche Schutzmaßnahmen sind bei allen Verfahren der Autogentechnik vorzusehen.

Zum Schutz gegen die optische Strahlung, aber auch gegen Spritzer, ist eine Schutzbrille zu tragen. Von den Verfahrensbedingungen abhängig, können weitere Maßnahmen gegen Brandgefahr erforderlich werden, wie z. B. schwer entflammbare Kleidung, zusätzlicher Schutz einzelner Körperteile (Nackenschutz, Schutz des Gehörganges vor dem Eindringen von Spritzern beim Überkopfschweißen, Gamaschen beim Brennschneiden, Lärmschutz beim Flämmen und Flammrichten u. Ä.).

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