Je nach Schweißverfahren muss die entsprechende PSA Schweißerschutz ausgewählt werden. Zum Schutz vor Strahlung müssen in erster Linie die Augen geschützt werden (Schweißerschutzbrille, Schweißerschutzschirm oder eine Schweißermaske). Diese schützen gleichzeitig die Augen vor Spritzern oder Splittern.
Von den Verfahrensbedingungen abhängig, können weitere Maßnahmen gegen Brandgefahr erforderlich werden, wie z. B. schwer entflammbare Kleidung, zusätzlicher Schutz einzelner Körperteile (Nackenschutz, Schutz des Gehörganges vor dem Eindringen von Spritzern beim Überkopfschweißen, Gamaschen beim Brennschneiden, Lärmschutz beim Flämmen und Flammrichten). Die einzelnen Körperpartien müssen bedeckt sein.
Keine Kleidung aus Kunstfaser tragen
Kleidungsstücke aus Gewebe mit hohem Anteil leicht schmelzender Kunstfaser können Verletzungen durch Verbrennen erheblich verschlimmern (Kunststoffschmelze auf der Haut) und sollen deshalb nicht getragen werden.
Auch Schweißerhelfer schützen
Immer wieder kommt es bei Schweißerhelfern zu Verletzungen durch Verblitzen der Augen oder Verbrennungen durch UV-Strahlung. Auch bei diesen Personen muss erforderliche PSA Schweißerschutz eingesetzt werden. Aussagen wie "ich habe doch nur kurz das Teil festgehalten. Da brauche ich doch keine Schweißerschutzbrille oder Schweißerschutzschild". Sind in diesem Zusammenhang keine Seltenheit.
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