Zusammenfassung

 
Begriff

Mittel zur Schädlingsbekämpfung werden eingesetzt, um Schadorganismen zu bekämpfen. Diese Mittel gehören zu den Bioziden. Typische Schadorganismen, gegen die Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt werden, sind Nagetiere (z. B. Ratten), Insekten und Gliedertiere (z. B. Würmer). Zu den Schädlingsbekämpfungsmitteln gehören auch Repellentien (Vergrämungsmittel) und Lockmittel. Schädlingsbekämpfungsmittel sind rechtlich entweder Biozidprodukte im Sinne der "Biozid-Verordnung" (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) oder Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.

Pflanzenschutzmittel werden eingesetzt, um Pflanzen vor Schadorganismen oder Krankheiten zu schützen. Sie wirken, indem sie die Schadorganismen töten oder deren Entwicklung stören oder hemmen. Pflanzenschutzmittel werden eingesetzt gegen Unkräuter (Herbizide), Pilze (Fungizide), Insekten (Insektizide), Schnecken (Molluskizide), Nagetiere (Rodentizide) oder Milben (Akarizide). Eingesetzt werden dürfen nur Pflanzenschutzmittel, die im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel gelistet sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende Regelungen:

1 Gefahren

Die Art der Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten hängt vom verwendeten Schädlingsbekämpfungsmittel bzw. Pflanzenschutzmittel ab. Der Leitfaden der BGW "Gefährdungsbeurteilung in der Schädlingsbekämpfung" liefert Tipps für die Praxis. In Kontakt mit Pflanzenschutzmitteln oder Schädlingsbekämpfungsmitteln können neben den Händlern und Herstellern v. a. diese Berufsgruppen kommen:

  • Landwirte
  • Gärtner
  • Waldarbeiter
  • Schädlingsbekämpfer
  • Gebäudereiniger und Hausmeisterdienste (falls diese Schädlingsbekämpfungen durchführen)
  • Anwender von Holzschutzmitteln
 
Wichtig

Mögliche Gefährdungen für Schädlingsbekämpfer

Neben möglicher Gefährdung durch Kontakt mit Pflanzenschutz- bzw. Schädlingsbekämpfungsmitteln, müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung u. a. Absturz sowie Brand- und Explosion wirksam verhindert werden. Bei rund drei Viertel aller gemeldeten Arbeitsunfälle von Schädlingsbekämpfern handelt es sich – beim Einsatz von Leitern zu Taubenabwehr, Insektenbekämpfung oder beim Holz- und Bautenschutz – um Abstürze, teils mit schweren Verletzungen wie Knochenbrüchen oder Kopfverletzungen (Quelle: BGW).

Daneben sind Kinder gefährdet, die unbeabsichtigt mit Schädlingsbekämpfungsmitteln oder mit Pflanzen in Kontakt kommen, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sind.

 
Praxis-Tipp

Zugelassene Pflanzenschutzmittel

Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an. Die kostenlose Online-Datenbank mit den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in recherchierbarer Form wird monatlich aktualisiert.

2 Gesundheitsgefahren

Die Hauptaufnahmewege sind über die Haut und über die Atemwege, wobei bei verschiedenen Mitteln die Aufnahme über die Haut deutlich schneller erfolgt als über die Atemwege. Mögliche Gesundheitsgefährdungen beim Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. Pflanzenschutzmitteln sind:

  • neurotoxische Wirkungen
  • Reizung von Atemwegen, Magen-Darm-Trakt, Augen und Haut
  • Möglicherweise krebserzeugende Wirkung

3 Maßnahmen

Bei der Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. Pflanzenschutzmitteln sind v. a. diese Tätigkeiten für den Beschäftigten zu betrachten:

  • Anmischen und Beladen des Ausbringungsgerätes
  • Applikation
  • Post-Applikation (Reinigung und Entsorgung)

Die Arbeitsschutzmaßnahmen sind anzupassen an das zum Einsatz kommende Produkt (granulierter Feststoff, staubförmiger Feststoff, Flüssigkeit, Aerosol, Rauch), an die Art der Applikation (Sprühen, Streichen, Gießen, Ausstreuen usw.) und an die Arbeitsmittel für die Applikation (Applikator, per Hand, Lanze, Köderbox usw.).

 
Achtung

Gasförmige Schädlingsbekämpfungs- bzw. Pflanzenschutzmittel

Für die Anwendung von gasförmigen Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. Pflanzenschutzmitteln ist die TRGS 512 "Begasungen" zu beachten.

3.1 Technische Maßnahmen

Für den Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. Pflanzenschutzmitteln gilt v. a.:

  • Lagerung getrennt von Nahrungs-, Genuss-, Futtermitteln. Lagerung vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung sowie vor Feuchtigkeit geschützt. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.
  • Nur in Originalbehältern lagern. Nie zur Aufbewahrung in andere Gefäße (Flaschen, Eimer) umfüllen.
  • Lagerung unter Verschluss, wenn als toxisch eingestuft.
  • Für gute Lüftung sorgen beim Ansetzen von Spritzbrühe oder Ködern, bevorzugt im Freien arbeiten, nie in Wohnräumen, Ställen oder Lagerräumen für Lebens- und Futtermittel. Die Behälter der Mittel sorgfältig entleeren und nach Ansetzen der Spritzbrühen nachspülen.
  • Keine Arbeitsmittel verwenden, die mit Lebensmitteln in Kontakt komme...

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