Rampen sind i. d. R. geneigte Verkehrswege, die unterschiedlich hohe Arbeits- oder Verkehrsflächen miteinander verbinden; die Neigung ist abhängig von der Nutzungsart. Sie dienen dem Geh- und/oder dem Fahrverkehr. Rampen werden im gewerblichen, öffentlichen und privaten Bereich häufig eingesetzt. Neben den in Gebäuden fest eingebauten Rampen werden in gewerblichen Bereichen auch bewegliche Rampen als Bestandteil baulicher Einrichtungen verwendet.
Ortsfeste Rampen unterscheiden sich i. W. in ihrer Neigung und werden eingeteilt in:
- Flachrampen
- Belagrampen
- Steilrampen (Sonderform: Stufenrampen)
Bewegliche Rampen sind:
- Ladebrücken, häufig an Laderampen angebaut, zum Be- und Entladen von LKWs
- Ladestege
- Ladeschienen
- fahrbare Rampen
- Musterbauordnung (MBO) und die darauf basierenden Bauordnungen der Bundesländer
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- ASR A1.8 "Verkehrswege"
- DGUV-R 108-006 "Ladebrücken und fahrbare Rampen"
- DGUV-I 208-001 "Ladebrücken"
- EN 1398 "Ladebrücken - Sicherheitsanforderungen"
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