Überblick

Rampen sind geneigte Teilflächen im Verlauf von Verkehrswegen, die 2 unterschiedlich hohe Verkehrsebenen miteinander verbinden. Sie dienen dem Geh- und dem Fahrverkehr. Rampen werden im gewerblichen, öffentlichen und privaten Bereich häufig eingesetzt. Für den Gehverkehr durch Personen werden z. B. Rampen mit geringen Abmessungen häufig zur bequemen Überwindung kleiner Höhenunterschiede verwendet. Für den Fahrverkehr werden Rampen mit großen Ausdehnungen und hohen Tragfähigkeiten für die Benutzung durch Kraftfahrzeuge oder für den Lastentransport mit Flurförderzeugen betrieben. Neben den in Gebäuden fest eingebauten Rampen werden in gewerblichen Bereichen auch bewegliche Rampen als Bestandteil baulicher Einrichtungen verwendet. Dieser Beitrag enthält die für die Auswahl von ortsfesten und beweglichen Rampen wichtigen Informationen zu Bauformen, Anforderungen, Verwendung und Prüfung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Musterbauordnung (MBO) und die darauf basierenden Bauordnungen der einzelnen Bundesländer
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • ASR A1.8: Verkehrswege
  • DGUV-R 108-006: Ladebrücken und fahrbare Rampen
  • DGUV-I 208-001: Ladebrücken
  • DIN EN ISO 14122-1 "Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen – Wahl eines ortsfesten Zugangs zwischen zwei Ebenen"
  • DIN EN 1398 "Ladebrücken – Sicherheitsanforderungen"
  • VDI 4068 Blatt 1 "Befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale für die Auswahl Befähigter Personen und Weiterbildungsmaßnahmen"
  • VDI 4068 Blatt 7 "Befähigte Personen – Ladebrücken, -stege, -schienen und fahrbare Rampen"

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