Je nach Oberfläche des zu bearbeitenden Werkstücks werden unterschiedliche Mengen an gesundheitsgefährdenden Dämpfen freigesetzt, die durch den Laminierer unmittelbar inhalativ aufgenommen werden können. Ebenso besteht durch den Prozess des Handlaminierens und durch das flüssige Harz, das der Laminierer auf das Werkstück aufträgt, eine unmittelbare Hautgefährdung.

Durch eine gute Raumbelüftung und eine Absaugung im Arbeitsbereich können die gesundheitsschädigenden Dämpfe abgesaugt werden. Bei der Raumbelüftung sollte darauf geachtet werden, dass die Frischluftzufuhr über die Decke erfolgt und die Absaugung sich im Bodenbereich befindet. Hintergrund dieser baulichen Maßnahmen ist, dass die austretenden Dämpfe schwerer als Luft sind und sich diese somit im Bodenbereich sammeln.

Im Arbeitsbereich des Laminierers sind die vorhandenen AGW-Werte einzuhalten. Ist dies nicht möglich, muss dem Beschäftigten u. U. zusätzlicher Atemschutz zur Verfügung gestellt werden.

Hautschutz durch Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe ist in jedem Fall zu empfehlen.

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