Begriff

Peroxide sind chemische Verbindungen, die Sauerstoff in Form einer -O-O-Gruppe enthalten. Es gibt anorganische Peroxide (M2O2) und organische Peroxide (R-O-O-R’). Das wichtigste und einfachste Peroxid ist Wasserstoffperoxid (H2O2).

Organische Peroxide sind Stoffe, die sich vom Wasserstoffperoxid ableiten und bei denen eine oder beide Wasserstoffatome durch organische Gruppen ersetzt sind sowie Gemische, die diese Stoffe enthalten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegende Vorschriften für den Umgang mit Peroxiden sind die Gefahrstoffverordnung, insbesondere Anhang III "Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit organischen Peroxiden", DGUV-V 13 "Organische Peroxide", DGUV-I 213-069 "Organische Peroxide" sowie DGUV-I 213-096 "Organische Peroxide – Antworten auf häufig gestellte Fragen". Forderungen zum Explosionsschutz legen die Gefahrstoff- und die Betriebssicherheitsverordnung fest.

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