Der Unternehmer (Betreiber der mechanischen Leiter) muss gemäß BetrSichV dafür sorgen, dass mechanische Leitern in geeigneten Abständen, z. B. einmal jährlich, von einer zur Prüfung befähigten Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Grundlage für die Überprüfung ist der Prüfgrundsatz DGUV-G 305-002. Dies gilt auch, wenn die mechanische Leiter geändert oder instandgesetzt wurde. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren.

Zur Prüfung befähigte Person ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit (s. TRBS 1203) ausreichende Kenntnis über mechanische Leitern und die einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Normen besitzt. Hierzu zählen Fachkräfte der Hersteller von mechanischen Leitern sowie einschlägig erfahrene Fachkräfte der Betreiber.

Die regelmäßige Pflege der mechanischen Leiter kann vom eigenen Personal des Betreibers durchgeführt werden. Instandsetzungsarbeiten größeren Umfanges sollten nur solchen Personen übertragen werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse besitzen. Dies sind i. d. R. Mitarbeiter der Herstellerfirma von mechanischen Leitern.

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