Begriff

Lager und Lagereinrichtungen gibt es in allen Betrieben, in denen irgendeine Form von Materialumschlag stattfindet. Am häufigsten sind Stückgutlager für alle Arten von Einzelteilen, meist aber in Form von Kartons, Paletten, Kisten, Behältern, Fässern oder Rollen. Für manuell, d. h. nicht automatisch betriebene Stückgutlager gelten eine Vielzahl von Arbeitsschutzvorgaben, v. a. im Hinblick auf die Lagereinrichtungen und -geräte. Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke. Lagergeräte sind zur Wiederverwendung bestimmter Paletten mit oder ohne Stapelhilfsmittel sowie Stapelbehälter.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für manuell, d. h. nicht automatisch betriebene Stückgutlager gilt eine Vielzahl von Bestimmungen aus den Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien der Unfallversicherungsträger, v. a. im Hinblick auf die Lagereinrichtungen und -geräte.

Grundlegendes regelt die DGUV-R 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte".

Für die Lagerung von Gefahrstoffen sind die Gefahrstoffverordnung und betreffende TRGS zu berücksichtigen (z. B. TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" und TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"). Unter Brandschutzgesichtspunkten müssen Bestimmungen der Sachversicherer (VDW-Richtlinien) und baurechtliche Vorgaben eingehalten werden.

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