Für manuell, d. h. nicht automatisch betriebene Stückgutlager gilt eine Vielzahl von Bestimmungen aus den Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien der Unfallversicherungsträger, v. a. im Hinblick auf die Lagereinrichtungen und -geräte.
Grundlegendes regelt die DGUV-I 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger", außerdem für den Betrieb von Regalanlagen die DGUV-I 208-043 "Sicherheit von Regalen".
Für große Lagereinrichtungen, insbesondere Regalanlagen für professionelle Logistikunternehmen, sind darüberhinaus diverse Normen wichtig, z. B. DIN EN 15635:2009-08 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen" und DIN EN 15095:2009-06 "Kraftbetriebene verschiebbare Paletten- und Fachbodenregale, Umlaufregale und Lagerlifte – Sicherheitsanforderungen".
Für die Lagerung von Gefahrstoffen sind die Gefahrstoffverordnung und betreffende TRGS zu berücksichtigen (z. B. TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" und TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"). Unter Brandschut...