Zusammenfassung

 
Begriff

Hydraulikflüssigkeiten sind Druckflüssigkeiten, die i. d. R. Bestandteil einer Hydraulikanlage sind. Sie dienen hauptsächlich als Übertragungsmedium für Energie von der Pumpe zum Motor bzw. Zylinder. Daneben dient die Hydraulikflüssigkeit auch der Schmierung und dem Korrosionsschutz bestimmter Teile (Kolben, Lager etc.) in der Hydraulikanlage. Hydraulikflüssigkeiten weisen die unterschiedlichsten Stoffeigenschaften auf und können ein gewisses Gefährdungspotenzial mit sich bringen. Hydraulikflüssigkeiten sind Öle oder auf Ölbasis basierende Emulsionen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • DGUV-R 113-020 "Hydraulikschlauchleitungen und Hydraulikflüssigkeiten – Regeln für den sicheren Einsatz"
  • DGUV-I 209-070 "Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung"
  • DIN 51524-1:2017-06 "Druckflüssigkeiten – Hydrauliköle – Teil 1: Hydrauliköle HL; Mindestanforderungen"
  • DIN 51524-2:2017-06 "Druckflüssigkeiten – Hydrauliköle – Teil 2: Hydrauliköle HLP; Mindestanforderungen"
  • DIN 51524-3:2017-06 "Druckflüssigkeiten – Hydrauliköle – Teil 3: Hydrauliköle HVLP; Mindestanforderungen"
  • "FBHM-015 "Hydraulikschlauchleitungen prüfen und auswechseln"

1 Allgemeine Anforderungen

Hydraulikflüssigkeiten müssen den auftretenden mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen standhalten und mit den in der Hydraulikanlage verwendeten Werkstoffen verträglich sein.

Hydraulikflüssigkeiten die die giftigen und krebsauslösenden polychlorierten Biphenyle (PCB) und Terphenyle (PCT) enthalten, dürfen nicht verwendet werden.

Schwerentflammbare und umweltschonende Hydraulikflüssigkeiten sind bei der Auswahl zu bevorzugen. Die Schwerentflammbarkeit von Hydraulikflüssigkeiten muss nachgewiesen sein. Dazu gibt es verschiedene Prüfverfahren (s. DGUV-R 113-020 bzw. VDMA-Einheitsblatt 24317 "Fluidtechnik; Hydraulik; Schwerentflammbare Druckflüssigkeiten").

Über die Gefahren und Schutzmaßnahmen durch die Hydraulikflüssigkeit ist vor Verwendung das Sicherheitsdatenblatt zu prüfen. Ist die Hydraulikflüssigkeit als Gefahrstoff eingestuft, ist eine Betriebsanweisung zu erstellen. Die Verwender müssen darauf unterwiesen werden.

Hydraulikflüssigkeiten dürfen nur gebrauchsfähig eingesetzt werden. Bewegt sich der Stoff nicht mehr in den vom Hersteller angegebenen Spezifikationen (pH-Wert, Viskosität etc.) und kann dies auch nicht mehr hergestellt werden, muss er ausgetauscht werden. Die Gebrauchsfähigkeit ist regelmäßig zu prüfen. Eine Übersicht der Prüfverfahren ist in DGUV-R 113-020 im Anhang 3 zu finden.

 
Praxis-Tipp

Ausnahmeregelung zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit

Auf die Prüfung kann verzichtet werden, wenn die Druckflüssigkeit innerhalb der Herstellerangaben für das hydraulische System in festgelegten Zeitabständen erneuert wird.

Hydraulikflüssigkeiten auf Mineralölbasis gehören zu den wassergefährdenden Stoffen WGK 1 bis WGK 3. Leckagen und das Eindringen in Boden und Gewässer muss daher dringend vermieden werden. Bei größeren unbeabsichtigten Freisetzungen müssen diese aufgefangen werden. Gelangen größere Mengen in Boden und Gewässer, ist die Behörde zu informieren. Eine Alternative stellen biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten dar. Diese können sogar beim Einsatz in ökologisch sensiblen Bereichen (z. B. an Wasserläufen, in Waldgebieten oder Naturschutzgebieten) Vorschrift sein.

Hydrauliköle sind nach Altölverordnung generell gefährliche Abfälle und somit Sonderabfälle. Es wird unterschieden zwischen:

  • chlorierten und
  • nichtchlorierten Hydraulikflüssigkeiten auf Mineralölbasis,
  • synthetischen und
  • biologisch leicht abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten.

Für alle Einstufungen gibt es gemäß Abfallverzeichnisverordnung entsprechende Abfallschlüssel.

Bei guter Pflege kann die Einsatzzeit für Hydraulikflüssigkeiten verlängert werden. Das schont die Umwelt und mindert Kosten. Je geringer der Verschmutzungsgrad (Verschlammung, Fremdstoffverunreinigung) umso länger sind die Hydraulikflüssigkeiten im Hydrauliksystem gebrauchsfähig.

Abb.: Hydraulikflüssigkeit im Vorratsbehälter

2 Spezielle Gefährdungen

2.1 Chemisches Gefährdungspotenzial

Normalerweise befindet sich die Hydraulikflüssigkeit im geschlossenen System. Bei Befüll- und Wechseltätigkeiten sind die entsprechenden Schutzmaßnahmen laut Herstellerangaben (Sicherheitsdatenblatt) zu beachten.

Ist die Hydraulikflüssigkeit als Gefahrstoff eingestuft, so handelt es sich hierbei oft um gesundheitsschädigende Eigenschaften, wie z. B. "Reizend: in Kontakt mit Augen und Haut" oder "Gesundheitsschädlich bei Verschlucken". Bei den Befüll- und Wechseltätigkeiten, wie auch im Störfall, z. B. durch Schlauchplatzer, oder bei Reparaturarbeiten kann es zu Haut- und Augenkontakt kommen; ebenso können Aerosole inhalativ – also durch Einatmen – aufgenommen werden. Hautkontakt und Einatmen von Sprühnebeln sind dringend zu vermeiden.

2.2 Brandgefährdung

Der Einsatz von Hydrauliksystemen in Bereichen mit hohen Umgebungstemperaturen und Zündquellen, wie offene Flammen, heiße Oberflächen, geschmolzene Massen, glühende Teile und elektrische Funken, birgt eine erhöhte Brandgefährdung, v. a. wenn die Hydraulikflüssigkeit entflammbar...

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