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DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.

Impressum

Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet "Verfahrenstechnik und Druckanlagen" des

Fachbereichs "Rohstoffe und chemische Industrie" der DGUV

Ausgabe: Oktober 2017

DGUV Regel 113-020

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger

oder unter www.dguv.de/publikationen

1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Regel findet Anwendung auf Arbeitsmittel, in denen Hydraulikanlagen mit Hydraulik-Schlauchleitungen zum Antrieb in Maschinen, mobilen Arbeitsmitteln, Anlagen, Fahrzeugen sowie Schiffen und Offshore-Anlagen zum Einsatz kommen.

Sie findet ebenso Anwendung auf den Einsatz und den Umgang mit Hydraulik-Flüssigkeiten.

Dem Arbeitgeber soll mit dieser Regel eine konkrete Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Hydraulik-Schlauchleitungen und für die Auswahl und die Verwendung von Hydraulik-Flüssigkeiten an die Hand gegeben werden.

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

 

1.

Hydraulik-Schläuche sind flexible, rohrförmige Halbzeuge, die aus einer oder mehreren Schichten und Einlagen aufgebaut sind.

Als Werkstoffe für Innen- und Außenschicht werden in der Regel Elastomere oder Thermoplaste verwendet, für Einlagen in der Regel Stahldraht oder synthetische Fasern.

Abb. 1

Hydraulik-Schlauch

 

2.

Hydraulik-Schlauchleitungen sind Hydraulik-Schläuche, die funktionsfähig mit Hydraulik-Schlaucharmaturen verbunden sind.

 

3.

Hydraulik-Schlaucharmaturen sind Anschluss- oder Verbindungselemente von Hydraulik-Schläuchen.

Abb. 2

Schnittbild Schlaucharmatur

 

4.

Hydraulikanlagen sind Anordnungen miteinander verbundener Bauteile (z. B. Motor, Pumpe, Zylinder, Schlauchleitung, Verschraubung, Rohr, Ventil, Filter) zur Übertragung und Steuerung hydraulischer Energie.

 

5.

Hydraulik-Flüssigkeiten sind Druckflüssigkeiten, die als Medien zur Übertragung von Energie oder Signalen in Hydraulikanlagen dienen.

Hydraulik-Flüssigkeiten können Mineralöle (Hydrauliköle), synthetische, organische oder wasserhaltige Flüssigkeiten oder Mischungen davon sein.

 

6.

Schwerentflammbare Hydraulik-Flüssigkeiten sind Hydraulik-Flüssigkeiten, die nach dem Ergebnis eines genormten Prüfverfahrens als schwerentflammbar eingestuft werden (siehe DIN EN ISO 12922: 2013-04 "Schmierstoffe, Industrieöle und verwandte Produkte (Klasse L) - Familie H (Hydraulische Systeme) - Anforderungen an Druckflüssigkeiten in den Kategorien HFAE, HFAS, HFB, HFC, HFDR und HFDU").

 

7.

Umweltschonende Hydraulik-Flüssigkeiten sind Hydraulik-Flüssigkeiten, deren Auswirkungen auf die Umweltmedien Boden, Wasser, Luft und andere umweltrelevante Indikatoren bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung als solche bewertet worden sind (siehe auch ISO 15380: 2016-12 "Schmierstoffe, Industrieöle und verwandte Produkte (Klasse L) - Familie H (Hydraulische Systeme) - Anforderungen für die Kategorien HETG, HEPG, HEES und HEPR").

 

8.

Maximaler Betriebsdruck ist der höchste Druck, für den die Hydraulik-Schlauchleitung ausgelegt ist, einschließlich zu erwartender kurzzeitiger Spitzen (Druckimpulse) während des Betriebes.

 

9.

Betriebsdruck ist der tatsächliche Druck im Rohrleitungssystem, in dem die Hydraulik-Schlauchleitung während ihres Betriebes eingesetzt wird (siehe DIN EN ISO 8330: 2015-04 "Gummi- und Kunststoffschläuche und -schlauchleitungen - Vokabular"). Er kann zwischen Höchst- und Niedrigstwert schwanken.

 

10.

Druckspitze ist ein Druckimpuls, der über den Druck, für den Geräte oder Anlagen unter definierten Bedingungen zur Erzielung der Funktionsfähigkeit berechnet sind, hinausgehen kann. Diese Druckimpulse können ein Vielfaches des Betriebsdruckes einer Hydraulikanlage betragen und selbst robusteste hydraulische Bauteile zerstören.

Da Druckspitzen ...

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