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DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.
DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.
Impressum
Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet "Verfahrenstechnik und Druckanlagen" des
Fachbereichs "Rohstoffe und chemische Industrie" der DGUV
Ausgabe: Oktober 2017
DGUV Regel 113-020
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger
oder unter www.dguv.de/publikationen
1 Anwendungsbereich
Diese DGUV Regel findet Anwendung auf Arbeitsmittel, in denen Hydraulikanlagen mit Hydraulik-Schlauchleitungen zum Antrieb in Maschinen, mobilen Arbeitsmitteln, Anlagen, Fahrzeugen sowie Schiffen und Offshore-Anlagen zum Einsatz kommen.
Sie findet ebenso Anwendung auf den Einsatz und den Umgang mit Hydraulik-Flüssigkeiten.
Dem Arbeitgeber soll mit dieser Regel eine konkrete Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Hydraulik-Schlauchleitungen und für die Auswahl und die Verwendung von Hydraulik-Flüssigkeiten an die Hand gegeben werden.
2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:
2. |
Hydraulik-Schlauchleitungen sind Hydraulik-Schläuche, die funktionsfähig mit Hydraulik-Schlaucharmaturen verbunden sind. |
3. |
Hydraulik-Schlaucharmaturen sind Anschluss- oder Verbindungselemente von Hydraulik-Schläuchen. Abb. 2 Schnittbild Schlaucharmatur |
8. |
Maximaler Betriebsdruck ist der höchste Druck, für den die Hydraulik-Schlauchleitung ausgelegt ist, einschließlich zu erwartender kurzzeitiger Spitzen (Druckimpulse) während des Betriebes. |
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