Für die sichere Verwendung (Betrieb) von Hubgeräten sind die Festlegungen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten, insbesondere Anhang 1, Abschnitt 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten".

Eine Spezifizierung der Betriebsvorschriften enthält Abschnitt IV "Betrieb" der DGUV-V 54. Dort sind u. a. die folgenden Themen geregelt:

  • Anforderungen an Personen, Beauftragung,
  • Betriebsanleitung, Betriebsanweisung,
  • Aufstellung, Befestigung,
  • zulässige Belastung,
  • Prüfung vor Arbeitsbeginn,
  • Feststellung und Beseitigung von Mängeln,
  • Anschlagen der Last,
  • Einleiten der Lastbewegung,
  • zusätzliche Abstützung beim Anheben von Fahrzeugen,
  • Unterbrechen des Kraftflusses,
  • Verlassen des Steuerstandes von unter Last stehenden Geräten,
  • Personentransport,
  • Anforderungen an Geräte, abhängig von der Verwendungsart,
  • Anfahren von Notendhalteinrichtungen,
  • Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer von Geräten.

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