
Gemäß CLP-Verordnung gibt es 9 Gefahrenpiktogramme mit entsprechender Bezeichnung und Kodierung:
- Explodierende Bombe (GHS01)
- Flamme (GHS02)
- Flamme über einem Kreis (GHS03)
- Gasflasche (GHS04)
- Ätzwirkung (GHS05)
- Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06)
- Ausrufezeichen (GHS07)
- Gesundheitsgefahr (GHS08)
- Umwelt (GHS09)
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