Zusammenfassung

 
Begriff

Ein Gefahrenpiktogramm ist eine Abbildung, die zusammen mit einer Gefahrenbezeichnung einen ersten Hinweis gibt, welche Gefahren von einem Gefahrstoff ausgehen. Allerdings ist nicht für jeden Gefahrstoff grundsätzlich ein Piktogramm vorgesehen.

Gefahrenpiktogramme sind EU-weit festgelegte Warnzeichen zur Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen. Grundlage ist die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Sie setzt die weltweit gültige GHS in Europa um. Stoffe müssen in Europa nach CLP gekennzeichnet werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Folgende Vorschriften regeln die Kennzeichnung von Gefahrstoffen:

1 Gefahrenpiktogramme nach CLP-Verordnung

Gefahrenpiktogramme sind rautenförmig, rotumrandet, mit einem schwarzen Symbol auf weißem Grund. Sie sollten immer zusammen mit dem Signalwort verwendet werden. Gemäß CLP-Verordnung gibt es 9 Gefahrenpiktogramme mit entsprechender Bezeichnung und Kodierung:

  1. Explodierende Bombe (GHS01)
  2. Flamme (GHS02)
  3. Flamme über einem Kreis (GHS03)
  4. Gasflasche (GHS04)
  5. Ätzwirkung (GHS05)
  6. Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06)
  7. Ausrufezeichen (GHS07)
  8. Gesundheitsgefahr (GHS08)
  9. Umwelt (GHS09)

2 Was regelt die CLP-Verordnung?

Die CLP-Verordnung verpflichtet Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Stoffen und Gemischen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen vor dem Inverkehrbringen. Sie ist in allen Mitgliedsstaaten rechtlich bindend und auf alle Wirtschaftszweige anwendbar. Die Einstufung von Gefahrstoffen ist die Grundlage für die Gefahrenkommunikation. Die ermittelten Gefahren müssen allen Akteuren der Lieferkette, auch den Verbrauchern, mitgeteilt werden. Die Kennzeichnung erfolgt i. W. auf dem Etikett von Gebinden sowie im Sicherheitsdatenblatt.

Laut Art. 17 1272/2008/EG muss das Etikett – bei entsprechender Einstufung – neben Gefahrenpiktogrammen v. a. enthalten:

Etiketten müssen grundsätzlich in der Sprache des Mitgliedsstaates verfasst sein, in dem der Gefahrstoff in Verkehr gebracht wird.

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