In Abhängigkeit von ihren Eigenschaften sind sicherheitstechnisch die in Tab. 1 aufgeführten Gruppen von Gasen relevant.

 
Gruppe Charakterisierung Beispiele
Entzündbare (bisher: brennbare) Gase Gase oder Gasgemische, die in Luft bei 20 °C und einem Standarddruck von 101,3 kPa einen Explosionsbereich haben (Anhang I Nr. 2.2 CLP-Verordnung). Wasserstoff, Methan, Acetylen
Gesundheitsgefährliche Gase Gase, die beim Menschen Gesundheitsschäden bewirken können. Sie werden gemäß CLP-Verordnung Gefahrenklassen zugeordnet. Schwefelwasserstoff, Kohlenmonoxid, Ozon
Oxidierende (bisher: brandfördernde) Gase Alle Gase oder Gasgemische, die i. Allg. durch Lieferung von Sauerstoff die Verbrennung anderer Materialien eher verursachen oder begünstigen können als Luft (Anhang I Nr. 2.4 CLP-Verordnung). Sauerstoff
Chemisch instabile Gase Gase, die unter den Lager- und Betriebsbedingungen durch Energieeinwirkung oder durch katalytische Einwirkung von Fremdstoffen – auch unter Ausschluss von Sauerstoff – zu einer exothermen Reaktion gebracht werden können. Acetylen, Äthylen
Inerte Gase Gase, die unter den im jeweiligen System vorliegenden Betriebs- und Lagerbedingungen nicht reagieren. Sie sind keiner Gefahrenklasse i. S. der Gefahrstoffverordnung zugeordnet. Durch Verdrängung des Luftsauerstoffs können sie jedoch erstickend wirken (Gefährdung bei falscher Handhabung). Kohlendioxid, Argon, Stickstoff, Helium

Tab. 1: Sicherheitstechnisch bedeutsame Gruppen von Gasen

Anhang 1 TRGS 407 liefert eine Einteilung der Gase in Gruppen und gasspezifische Maßgaben. Dabei wird u. a. zwischen reinen Gasen und Gasgemischen unterschieden.

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