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Ozon

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Ozon ist ein Gas, das unangenehm stechend und in hoher Konzentration chlorähnlich riecht; es tritt eine sog. Geruchsgewöhnung ein, d. h. schon nach kurzer Zeit in ozonbelasteter Luft wird der Geruch nicht mehr wahrgenommen. Dabei variiert die individuelle geruchliche Wahrnehmbarkeit stark (0,001 bis 1 mg/m³). Die Verbindung aus 3 Sauerstoffatomen ist instabil, d. h., sie zerfällt schnell. Ozon ist ein starkes Oxidationsmittel, aber auch natürlicher Bestandteil der Atmosphäre.

Ozon in oberen Luftschichten schützt Menschen, Tiere und Pflanzen vor zu starker UV-Strahlung. In unteren Luftschichten dagegen kann Ozon im Sommer zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Bei erhöhter Ozonkonzentration können Schleimhäute in Hals, Rachen und Bronchien gereizt werden, auch Tränenreiz, Husten und Kopfschmerzen können die Folge sein.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der MAK-Wert für Ozon betrug 0,2 mg/m³ bzw. 0,1 ml/m³. Da bisher noch kein AGW für Ozon festgelegt wurde, dient der bisherige MAK-Wert als Orientierung für die Konzentration am Arbeitsplatz. Internationale Grenzwerte für Ozon liegen zwischen 0,1 und 0,4 mg/m³ (GESTIS-ILV). Auch der DNEL kann als Orientierung dienen. Er beschreibt den Expositionsgrenzwert, unterhalb dessen ein Stoff nach dem Kenntnisstand der Wissenschaft zu keiner Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit führt. Der DNEL für Ozon ist 0,024 mg/m³ (DNEL-Liste der DGUV).

Für bodennahes Ozon gelten in Deutschland folgende Informations- bzw. Alarmschwellenwerte (§ 9 39. BImSchV):

  • Wird ein Einstundenmittelwert von 180 µg/m³ überschritten, muss die Bevölkerung informiert werden ("Informationsschwelle").
  • Wird ein Einstundenmittelwert von 240 µg/m³ überschritten, müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, z. B. kann ein Verkehrsverbot ausg...

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