Zum möglichen Sturz in eine Flüssigkeit können auch weitere Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz beitragen; sie sind deshalb in die Gefährdungsermittlung mit einzubeziehen, z. B.

  • unzureichende oder fehlende Absturzsicherungen,
  • Stürzen oder Stolpern,
  • Ausrutschen auf Verunreinigungen oder glatten Flächen,
  • austretende Flüssigkeiten oder Gase,
  • mechanische Einwirkungen, z. B. Stoß oder Schlag,
  • optische Einwirkungen, Blendung, Spiegelungen, unzureichende Beleuchtung,
  • chemische Einwirkungen,
  • thermische Einwirkungen.

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