Zum möglichen Sturz in eine Flüssigkeit können auch weitere Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz beitragen; sie sind deshalb in die Gefährdungsermittlung mit einzubeziehen, z. B.
- unzureichende oder fehlende Absturzsicherungen,
- Stürzen oder Stolpern,
- Ausrutschen auf Verunreinigungen oder glatten Flächen,
- austretende Flüssigkeiten oder Gase,
- mechanische Einwirkungen, z. B. Stoß oder Schlag,
- optische Einwirkungen, Blendung, Spiegelungen, unzureichende Beleuchtung,
- chemische Einwirkungen,
- thermische Einwirkungen.
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