Es gilt, jeden dort abzuholen, wo er steht. Das zentrale Instrument dafür ist die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung, insbesondere wenn hier auf die psychischen Belastungen eingegangen wird. Sie ist die Basis für eine systematische und nachhaltige Burnout-Präventionsstrategie wie auch eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Es gilt, die Chance statt die Pflicht in der Gefährdungsbeurteilung zu sehen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Ausgangsbasis für Maßnahmen

  • des betrieblichen Arbeitsschutzes (Pflicht),
  • des betrieblichen Gesundheitsmanagements (Kür),
  • des Personalwesens (Talentmanagement, Demografie),
  • der betrieblichen Gesundheitspolitik (Unternehmenskultur).

mit dem Ziel, eine neue Qualität der Arbeit und ein psychisch gesundes Unternehmen zu erreichen.

 
Wichtig

Gefährdungsbeurteilung

  • Evaluation der durchgeführten Maßnahmen auf allen Ebenen
  • Regelmäßige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung und Anpassung des betrieblichen Gesundheitsmanagements
 
Achtung

Wenn schon, denn schon

Viele Unternehmer stellen zuerst die Frage "Muss ich das und wo steht denn das geschrieben?" Ja, Sie müssen. Und wenn Sie es schon müssen, dann sollte es auch gleich richtig gemacht werden. Eine Gefährdungsbeurteilung nur zu machen, damit sie gemacht ist, ist Unsinn – Sie lassen die darin liegende Chance ungenutzt.

Es muss auch keine Universität sein, die Sie unterstützt, sondern es gilt, vorhandene Dinge auf ihre Verwendbarkeit zu prüfen. Sicher, Sie müssen sich die Zeit nehmen oder einen kompetenten Partner an Ihre Seite holen. Beides lohnt sich, wenn sie das Projekt mit Kopf, Herz und Verstand angehen.

4.1 Der Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat als arbeitsvertragliche Nebenpflicht die sog. Fürsorgepflicht.[1] Diese verpflichtet ihn, auf die berechtigten Interessen und das Wohl des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Dazu gehört auch, den Arbeitnehmer davor zu schützen, dass er am Arbeitsplatz Gesundheitsgefahren ausgesetzt ist.[2] Der Arbeitgeber hat die Arbeitsumgebung so zu gestalten und die Arbeitsleistung so zu regeln, dass die Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren angemessen geschützt sind. Gemäß § 5 Abs. 1 ArbSchG muss der Arbeitgeber die mit einer Tätigkeit verbundene Gesundheitsgefährdung beurteilen und festlegen, welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Nach § 5 Abs. 3 ArbSchG kann sich eine Gefährdung auch aus psychischen Belastungen bei der Arbeit ergeben.

 
Praxis-Tipp

Von der orientierenden zur gezielten Befragung

Der Fragebogen für die psychische Belastung ist mitbestimmungspflichtig und deshalb setzt hier der innerbetriebliche Diskussionsprozess ein. Dieser Prozess ist der erste Schritt und der wichtigste.

Empfehlenswert ist die Auswahl von anerkannten Tests, z. B. aus der Toolbox der BAuA, die Sie gemeinsam für sich anpassen. Stellen sich bei ersten Tests Bereiche heraus, die genauer analysiert werden sollten, dann setzen Sie hier gezielt spezielle Verfahren oder Fragebögen ein.

4.2 Der Arbeitnehmer

Neben dem Arbeitgeber sind auch die Arbeitnehmer zur Mitarbeit aufgefordert. Der Arbeitnehmer kann sich nicht zurücklehnen, denn er ist gemäß § 15 ArbSchG zur Mitwirkung und Unterstützung verpflichtet. Das gilt auch für den Bereich der psychischen Gesundheit.

4.3 Die Akteure bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Die internen und externen Akteure (Abb. 6) müssen prozessorientiert zielgerichtet eingebunden werden, um aus den Schnittstellen passende Nahtstellen zu machen, damit ein Miteinander statt einem neben-, nach- oder gegeneinander entsteht.

Abb. 6: Interne und externe Akteure am Beispiel der psychosozialen Gesundheit im Betrieb und der psychischen Gefährdungsbeurteilung[1]

4.4 Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Burnout-Prävention

Der Mensch ist der wichtigste Produktivitäts-, Wirtschafts- und Erfolgsfaktor. Er ist bei seiner Arbeit motivierter, leistungsfähiger und gesünder, wenn er ernst genommen und wertgeschätzt wird. Das Motto "Wertschöpfung durch Wertschätzung" bringt diesen Zusammenhang am besten und am kürzesten auf den Punkt und wird als Wirkungsprinzip nicht infrage gestellt. Ein gutes Betriebsklima wirkt sich vorteilhaft auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. Es entsteht, wenn der Mitarbeiter

  • soweit wie möglich selbstbestimmt seinen Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen gestalten kann,
  • ausreichende Informationen über betriebliche Abläufe erhält und
  • seine Leistung anerkannt wird.

Das mitarbeiterorientierte Konzept mit seinen Bausteinen gründet auf diesen Erfahrungen und setzt sie konsequent um. Wertschätzung ist eine Gesundheitsressource, die im Rahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des betrieblichen Gesundheitsmanagements und Qualitätsmanagements etabliert und gefördert werden musst. Denn die Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter – und damit verbunden deren Gesundheit und Arbeitsfähigkeit – sind das höchste Gut eines Unternehmens, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und demografischen Wandels. Eine Schlüsselrolle kommt der Führungskraft ("Gesunde Führung") und dem Mitarbe...

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