Begriff

Bürofläche ist die von Büros genutzte Fläche für Büroräume in Betrieben und Arbeitsstätten, in denen ihrer Zweckbestimmung entsprechende Tätigkeiten ausgeführt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bürogestaltung und die regelkonforme Bereitstellung einer Bürofläche gehört zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ableiten lassen. Die Rahmenbedingungen konkretisiert Anhang 1.2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Demnach müssen Arbeitsräume eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen. Ergänzend muss gemäß Anhang 6.1 Abs. 3 ArbStättV am Bildschirmarbeitsplatz ausreichender Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorhanden sein.

Die wichtigsten Flächenvorgaben sind enthalten in der zurückgezogenen DIN 4543-1 "Büroarbeitsplätze, Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln, Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen" (sog. Flächen-DIN).

Eine gute erklärende Hilfe findet sich bei der DGUV-I 215-441 "Büroraumplanung, Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros". Weitere Hilfestellungen sind zu finden in DGUV-I 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze", der VBG-Schrift "Büroarbeit – sicher, gesund und erfolgreich" und in der ISO 6385 "Prinzipien der Ergonomie".

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