Begriff

Blausäure (bzw. Cyanwasserstoff) ist bei Zimmertemperatur eine farblose, extrem entzündbare Flüssigkeit, die nach Bittermandel riecht. Angewendet wird Blausäure

  • als wichtiger chemischer Ausgangsstoff zur Herstellung von Arzneimitteln, Düngemitteln, Farben und Lacken, Pflanzenschutz-, Desinfektions- und Futtermitteln,
  • als Begasungsmittel in Mühlen, Schiffen, Speichern, Containern gegen tierische Schädlinge wie z. B. Insekten, Mäuse und Ratten.

Blausäure wird mit Stabilisatoren versetzt, um unbeabsichtigte, spontane Reaktionen, bei denen große Mengen Energie freigesetzt werden – bis hin zur Explosion – zu verhindern.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende Regelungen:

Technische Regeln konkretisieren die Anforderungen; für Gase unter Druck sowie entzündbare Gase sind dies v. a.:

  • TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen"
  • TRBS 1201 Teil 2 "Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck"
  • TRBS 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck"
  • TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines"
  • TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung"
  • TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken"
  • TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"
  • DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln"
  • DGUV-R 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
  • DGUV-R 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"

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