Folgende spezifischen Anforderungen sind für eine schnelle Evakuierung mobilitätseingeschränkter Personen im Falle eines Brandes zu beachten:
- Einsatz fester Rauchschürzen (Rauchschutzvorhänge),
- Ausfahr- und Abrollzeit der Rauchschürzen <= 60 s,
- Rauchschürzen müssen den hohen Temperaturen im Falle eines Brandes mindestens 30 min nach Einheitstemperaturzeitkurve standhalten,
- Erstellen und Aushängen von Flucht- und Rettungsplänen unter Berücksichtigung der Informationsaufnahme durch blinde und sehbeeinträchtigte bzw. kleinwüchsige Personen,
- visuelle und taktile Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege gemäß 2-Sinne-Prinzip (z. B. Informationen zusätzlich in Braille-Schrift),
- akustische und visuelle Warnung gefährdeter Passagiere in Bahnhöfen einschließlich seh- und hörbeeinträchtigter Personen.
Schmitz: Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes, BMVBS, 4. Aufl. 2019.
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