Folgende spezifischen Anforderungen sind für eine schnelle Evakuierung mobilitätseingeschränkter Personen im Falle eines Brandes zu beachten:

  • Einsatz fester Rauchschürzen (Rauchschutzvorhänge),
  • Ausfahr- und Abrollzeit der Rauchschürzen <= 60 s,
  • Rauchschürzen müssen den hohen Temperaturen im Falle eines Brandes mindestens 30 min nach Einheitstemperaturzeitkurve standhalten,
  • Erstellen und Aushängen von Flucht- und Rettungsplänen unter Berücksichtigung der Informationsaufnahme durch blinde und sehbeeinträchtigte bzw. kleinwüchsige Personen,
  • visuelle und taktile Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege gemäß 2-Sinne-Prinzip (z. B. Informationen zusätzlich in Braille-Schrift),
  • akustische und visuelle Warnung gefährdeter Passagiere in Bahnhöfen einschließlich seh- und hörbeeinträchtigter Personen.
[1] Hahne: Brandschutz in unterirdischen ÖPNV-Anlagen, STUVA e. V. und STUVAtec GmbH, 2016,

Schmitz: Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes, BMVBS, 4. Aufl. 2019.

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