Folgende spezifische Anforderungen sind für eine schnelle Evakuierung mobilitätseingeschränkter Personen im Falle eines Brandes zu beachten:

  • Anordnung der Löscheinrichtungen in unmittelbarer Nähe der Orte mit erhöhter Brandgefahr (z. B. Lagerräume, Restaurants, Läden),
  • Griffhöhe der installierten Feuerlöscher von 0,80–1,20 m,
  • Erstellen und Aushängen von Flucht- und Rettungsplänen unter Berücksichtigung der Informationsaufnahme durch blinde und sehbeeinträchtigte bzw. kleinwüchsige Personen und Rollstuhlnutzer,
  • visuelle und taktile Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege gemäß 2-Sinne-Prinzip (z. B. Informationen zusätzlich in Braille-Schrift),
  • akustische und visuelle Warnung gefährdeter Passagiere in Bahnhöfen einschließlich seh- und hörbeeinträchtigter Personen.
[1] Schmitz: Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 3. Auflage 2006.

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